Dr. Frithjof Schmidt, Bündnis 90/Die Grünen

Frithjof Schmidt

Sozialwissenschaftler

Wahlkreis 140 Bochum I
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen

Geboren am 17. April 1953 in Bad Harzburg.

Studium der Sozialwissenschaften, Publizistik und Germanistik; 1978 Abschluss als Diplom-Sozialwissenschaftler; Studienaufenthalte in Italien, Frankreich und den USA; 1985 Promotion; 1984 bis 1988 Redakteur der Zeitschrift "Südostasien Informationen"; seit 1989 Mitherausgeber der Zeitschrift "Weltwirtschaft und Entwicklung" in Luxemburg; 2006 bis 2012 Mitherausgeber der Wochenzeitung "Der Freitag" in Berlin.

Eintritt in die Partei Bündnis 90/Die Grünen 1988; von 1989 bis Mitte 1992 Geschäftsführer der Europagruppe der Grünen im Europäischen Parlament; 1992 bis 1994 Referent für Internationale Politik des Bundesvorstandes von Bündnis 90/Die Grünen; 1994 bis 1996 Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Friedens- und Internationale Politik von Bündnis 90/Die Grünen; 1996 bis 1998 Mitglied des Bundesvorstandes, 2000 bis 2002 Mitglied der Grundsatzprogramm-Kommission von Bündnis 90/Die Grünen, 2000 bis 2004 Vorstandsmitglied der Europäischen Grünen Partei (EGP); 2000 bis 2006 Vorsitzender des Landesverbandes NRW von Bündnis 90/Die Grünen; 2004 bis 2009 Mitglied im Europäischen Parlament (EP) und Vizepräsident des Entwicklungsausschusses des EP. Seit Oktober 2009 Mitglied des deutschen Bundestages, November 2009 bis Oktober 2013 stellvertretender Fraktionsvorsitzender.


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Dr. Frithjof Schmidt, MdB

Deutscher Bundestag
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11011 Berlin

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Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".