Christina Schwarzer, CDU/CSU

Christina Schwarzer

Property Manager

Wahlkreis 082 Berlin-Neukölln
Gewählt über Landesliste Berlin

Geboren am 12. September 1976 in Berlin, evangelisch; ledig.

1983 bis 1989 Besuch der Evengelischen Grundschule Neukölln; 1989 bis 1996 Besuch des Albert-Schweitzer-Gymnasiums mit Abschluss Abitur; 1996 bis 1999 Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten.

1999 bis 2007 Rechtsanwaltsfachangestellte in einer mittelständigen Rechtsanwaltskanzlei in Berlin-Wedding; 2002 bis 2005 Wahlkreismitarbeiterin von Verena Butalikakis, MdB; 2007 bis heute Property Manager in einer internationalen Immobilienberatungsfirma in Berlin.

Mitglied im Unionshilfswerk; Mitglied in folgenden Fördervereinen: Förderverein der Evengelischen Schule Neukölln e.V.; Förderverein Annedore-Leber Berufsbildungswerk Berlin e.V.; Verein zur Förderung des Britzer Weinguts e.V.; Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Rudow e.V..

Mitglied der CDU Neukölln seit 1996; Mitglied des Vorstandes des Kreisverbandes Neukölln seit 2001; Delegierte der CDU Berlin zum Bundesparteitag seit 2011; 1999 bis 2005 Kreisvorsitzende der Jungen Union; 2003 bis 2005 Mitglied des Landesvorstandes; 2003 bis 2007 Frauen Union; Kreisvorsitzende seit April 2013; Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Neukölln seit 1999; stellvertretende Fraktionsvorsitzende 2006 bis 2009; Fraktionsvorsitzende seit 2009; derzeit Mitglied im Jugendhilfeausschuss (Vorsitzende), Hauptausschuss, Geschäftsordnungsausschuss.

Mitglied des Bundestages seit Oktober 2013.


Kontakt

Christina Schwarzer, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".