Prof. Dr. Patrick Sensburg, CDU/CSU

Prof. Dr. Patrick Ernst Sensburg

Hochschulprofessor FHÖV, Münster

Wahlkreis 147 Hochsauerlandkreis
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren am 25. Juni 1971 in Paderborn; römisch-katholisch; ledig.

Grundschule in Brilon/Gudenhagen, danach Gymnasium Petrinum Brilon, 1991 Abitur. 1991 bis 1992.

Offiziersausbildung mit Verwendungen u. a. im Einsatzführungskommando, Major d. R.

Ab Wintersemester 1992 bis 1993 Studium der Rechts- und Politikwissenschaften u.a. an der Universität Trier, 1997 Erstes juristisches Staatsexamen und im Anschluss  Magisterexamen in Politikwissenschaften, ab November 1997 Rechtsreferendar beim Oberlandesgericht in Koblenz, 1998 bis 1999 Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften, 1999 Zweites juristisches Staatsexamen. 1998 bis 2004 Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Mediation (DGM), 1999 bis 2002 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Katharina Gräfin von Schlieffen an der FernUniversität Hagen, 2003 Promotion zum Dr. jur. 2002 bis 2004 Dekanatsassistent von Prof. Dr. Dr. Vormbaum an der FernUniversität Hagen. 2000 bis 2006 Rechtsanwalt. 2006 bis 2007 Professor an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Abteilung Kriminalpolizei - beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden, 2007 bis 2008 Mitglied des Senats der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, seit Januar 2008 Professor an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen FHöV NRW.

Seit 1986 Mitglied der Jungen Union, seit 1989 Mitglied der CDU. 2004 bis 2009 Fraktionsvorsitzender der CDU im Rat der Stadt Brilon und stellvertretender Bürgermeister der Stadt Brilon. 2005 bis 2009 Aufsichtsratsvorsitzender des städtischen Krankenhauses Maria-Hilf Brilon gGmbH. Seit 2012 Kreisvorsitzender der CDU im Hochsauerlandkreis. Seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages.


Kontakt

Prof. Dr. Patrick Sensburg, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

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Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".