Wolfgang Tiefensee, SPD

Tiefensee, Wolfgang

Verkehrsminister a.D.

Wahlkreis 153 Leipzig II
Gewählt über Landesliste Sachsen

Geboren am 4. Januar 1955 in Gera; geschieden; vier Kinder.

1973 Nach dem Abitur; Ausbildung zum Facharbeiter für Nachrichtentechnik; 1975 Wehrdienst als Bausoldat (Verweigerung Dienst mit der Waffe); 1979 Studienabschluss als Ingenieur für industrielle Elektronik; 1979 bis 1986 Entwicklungsingenieur für Forschung und Entwicklung im VEB Fernmeldewerk Leipzig; 1982 Berufsbegleitendes Postgradualstudium zum Fachingenieur für Informatik im Bauwesen; 1986 bis 1990 Entwicklungsingenieur an der Technischen Hochschule Leipzig; 1988 Berufsbegleitendes Studium mit Abschluss Diplomingenieur für Elektrotechnik; 1989 bis 1990 Politische Arbeit am Runden Tisch Leipzig, Berufung als Stadtrat ohne Ressort, kurzzeitig Stadtverordneter; 1990 Amtsleiter des Schulverwaltungsamtes; 1992 Stadtrat (Dezernent) für Schule und Bildung der Stadt Leipzig; 1994 Bürgermeister und 1. Stellvertretender des Oberbürgermeisters, Dezernent für Jugend, Schule und Sport.

1995 Eintritt in die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD); 1998 Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, Präsidiumsmitglied des Deutschen Städtetages; 2001 bis 2005 Vizepräsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages; 2002 bis 2004 Präsident des Städtenetzwerkes EUROCITIES; im April 2005 Wiederwahl zum Oberbürgermeister der Stadt Leipzig; seit 22. November 2005 bis Oktober 2009 Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Bundesländer.

Mitglied des Bundestages seit 2009; seit Juni 2012 wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.


Kontakt

Wolfgang Tiefensee, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Stellvertretendes Mitglied

  • Hauptausschuss

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Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".