Kees de Vries, CDU/CSU

De Vries, Kees

Selbstständiger Unternehmer

Wahlkreis 071 Anhalt
Direkt gewählt in Sachsen-Anhalt

Geboren am 30. August 1955 in Holland, verheiratet, sechs Kinder.

Landwirtschaftliche Ausbildung.

Bis 1982 im Lohndienst tätig; seit 1982 selbstständig tätig.

Mitglied im Vorstand des Kreisbauernverbandes; Mitglied im Vorstand des Landesbauernverbandes; Mitglied im Bundesfachausschuss Milch; Kirchenvorstand; Vorstandmitglied Naturpark Fläming; Vorsitzender Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung; Vorstand Milcherzeugergemeinschaft Barmke; Mitglied im Förderverein Schloss Zerbst; Mitglied im Förderverein der Ganztagsschule CIERVISTI; Mitglied im Förderverein der Grundschule Lindau; Mitglied im Aufsichtsrat der B&A Strukturförderungsgesellschaft Zerbst mbH; Mitglied im Vorstand des Kreiselternrates Anhalt-Bitterfeld; Vorsitzender Verein der Direktvermarkter.

Seit 1999 Mitglied der CDU; Mitglied im Kreistag von Anhalt-Zerbst; Mitglied im Kreistag von Anhalt-Bitterfeld; Stellvertretender Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktion im Kreistag Anhalt-Bitterfeld; Vorsitzender des Ausschusses Landwirtschaft und Umwelt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld; Mitglied im Beirat der Kommunalen Beschäftigungsagentur Anhalt-Bitterfeld; Mitglied des Kreisvorstandes der CDU-Anhalt-Bitterfeld; Stellvertretender Ortsvorsitzender CDU-Ortsverband Deetz; Mitglied im CDU-Landesfachausschuss Ernährung, Landwirtschaft und Forst; Mitglied der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU.


Kontakt

Kees de Vries, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".