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Rechtsanwalt
Wahlkreis 163 Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
Direkt gewählt in Sachsen
Geboren am 10. Oktober 1975 in Chemnitz, evangelisch-lutherisch, verheiratet, drei Kinder.
Schule in Hohenstein-Ernstthal und Lichtenstein, Abitur 1994. Wehrdienst in Frankenberg; Hochschulstudium in Dresden und Potsdam, 2000 erstes juristisches Staatsexamen, praktische Ausbildung am Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz; 2002 zweites juristisches Staatsexamen. Rechtsanwalt, Assessor/Volljurist mit Befähigung zum Richteramt.
Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Zwickau; Mitglied im Vorstand des Evangelischen Arbeitskreises Chemnitz/Zwickau; Mitglied im Vorstand der Kommunalpolitischen Vereinigung Zwickau. Ehrenamtlicher Kreisrat des Landkreis Zwickau, Ehrenamtlicher Stadtrat der Stadt Hohenstein-Ernstthal, ehrenamtlicher Verbandsrat des Zweckverband "Am Sachsenring", ehrenamtliches stellvertretendes Mitglied des Verbundausschuss des Städteverbund Sachsenring, Vorsitzender des Aufsichtsrates der SRM Sachsenring-Rennstrecken Management GmbH; Mitglied des Aufsichtsrates der Wohnungsgesellschaft Hohenstein-Ernstthal mbH.
Mitglied des Deutschen Bundestages seit 2002 als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Chemnitzer Land/Stollberg, direkte Wiederwahl 2005; 2009 Direktwahl im neuen Bundeswahlkreis Chemnitzer Umland/Erzgebirgskreis; II. Vorsitzender der Jungen Gruppe der CDU/CSU-Fraktion, Mitglied im Fraktionsvorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; Obmann der Unionsfraktion im Ausschuss für Kultur und Medien sowie im Unterausschuss Neue Medien;stellvertretender Vorsitzender der Deutsch-Portugiesischen Parlamentariergruppe.
Marco Wanderwitz, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".