Gabi Weber, SPD

Weber, Gabi

Keramikmalerin, DGB-Regionsvorsitzende Koblenz

Wahlkreis 205 Montabaur
Gewählt über Landesliste Rheinland-Pfalz

Geboren am 24. März 1955.

1961 bis 1969 Grund- und Hauptschule; 1970 bis 1973 Realschulabschluss (auf dem 2. Bildungsweg, Abendschule).

1969 bis 1972 Berufsausbildung zur Keramikmalerin; 1972 bis 1978 Keramikmalerin; 1978 bis 1979 Sozialakademie Dortmund; 1979 bis 1980 Keramikmalerin; 1980 bis 1982 DGB Ausbildung zur hauptamtlichen Gewerkschaftssekretärin; 1980 bis 2001 Gewerkschaftssekretärin DGB Kassel, Rhein-Lahn und Koblenz; 1993 bis 1995 Kreisvorsitzende des DGB Rhein-Lahn (Wahlamt); seit 2001 Vorsitzende der DGB Region Koblenz (Wahlamt).

1969 Eintritt in die Gewerkschaft Chemie, Papier, Keramik (CPK); 1970 bis 1973 Katholische junge Gemeinde; 1971 bis 1978 Mitglied der Tarifkommission Feinkeramik; 1971 bis 1974 Leitungsteam des Lehrlings- und Jungarbeiterzentrums Westerwald; 1972 bis 1979 Vorsitzende des Jugendausschuss der CPK; 1972 bis 1980 Mitglied des Vorstandes der Verwaltungsstelle Siershahn; 1973 bis 1976 Gründung des Vereins „Jugendzentrum Wirges“ und Vorsitzende; 2001 bis 2006 Vorsitzende der AWO Wirges (seither stellvertretende Vorsitzende).

1972 Eintritt in die SPD; 1974 bis 1986 Mitglied der OV Vorstände am jeweiligen Wohnort; seit 1994 Mitglied verschiedener Ausschüsse des Kreistages Westerwald; 1998 bis 2003 Verbandsgemeinderat Wirges; seit 2009 Mitglied Stadtrat Wirges und diverser Ausschüsse; seit 2012 Leitungsteam SPD-OV Wirges/stellvertretende Vorsitzende; seit 2012 Vorsitzende des SPD-Gemeindeverbandes Wirges.


Kontakt

Gabi Weber, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".