Dr. Anja Weisgerber, CDU/CSU

Rechtsanwältin

Wahlkreis 250 Schweinfurt
Direkt gewählt in Bayern

Geboren am 11. März 1976 in Schweinfurt; evangelisch-lutherisch; verheiratet; zwei Kinder.

1995 Abitur in Schweinfurt. 1995 bis 2000 Jura-Studium an Universitäten in Würzburg und Lausanne; 2000 Erstes Juristisches Staatsexamen; 2001 Promotion an der Universität Würzburg; 2001 bis 2003 Referendariat in Schweinfurt und München; 2003 Zweites Juristisches Staatsexamen.

Seit 2004 Rechtsanwältin; seit 2004 Mitglied des Europäischen Parlaments, Sprecherin für Umwelt, Gesundheit, Verbraucherschutz und Sport der CSU-Europagruppe.

Mitglied im Evangelischen Frauenbund Schweinfurt; der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung; im Katholischen Frauenbund; im Kuratorium von "Donum Vitae" Bayern; der Europa-Union; u. a..

Seit 1995 Mitglied der Jungen-Union; seit 1997 Mitglied der CSU; seit 2001 Stv. Landesvorsitzende des Arbeitskreises Umweltsicherung und Landesentwicklung der CSU. 2002 bis 2008 Gemeinderätin in Schwebheim; 2003 bis  2011 Mitglied im Landesvorstand und Leiterin des Arbeitskreises Umwelt der JU Bayern.

Kreisrätin im Landkreis Schweinfurt seit 2008;Bezirksvorsitzende der Frauen-Union Unterfranken seit 2009; Mitglied im Parteivorstand der CSU seit 2009; Vizevorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament seit 2009; Mitglied im Landesvorstand der Mittelstands-Union seit 2010; Mitglied im Landesvorstand des Evangelischen Arbeitskreises der CSU seit 2010; Kreisvorsitzende der CSU-Schweinfurt-Land  seit 2011 sowie stellvertretende Landesvorsitzende der Frauen-Union Bayern.


Kontakt

Dr. Anja Weisgerber, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".