Dagmar G. Wöhrl, CDU/CSU

Dagmar Wöhrl

Rechtsanwältin, Unternehmerin

Wahlkreis 244 Nürnberg-Nord
Direkt gewählt in Bayern

Geboren am 5. Mai 1954 in Nürnberg; evangelisch-lutherisch; verheiratet, zwei Kinder.

1973 Abitur am Sigena-Gymnasium Nürnberg Gibitzenhof; Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen; 1987 zweites juristisches Staatsexamen.

Seit 1987 Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei; seit 1994 Mitglied des Deutschen Bundestags.

Mitglied der Deutschen UNESCO-Kommission; Kuratoriumsmitglied der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas; Kuratoriumsmitglied von Aktion Deutschland Hilft; Kuratoriumsmitglied der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld; Kuratoriumsmitglied Bayerische AIDS-Stiftung; Auszeichnungen: Trägerin Bundesverdienstkreuz am Bande; Trägerin Bayerischer Verdienstorden.

1990 bis 1994 Stadträtin in Nürnberg: Wohnungspolitische Sprecherin der CSU-Fraktion; Schwerpunkte: Wirtschaft, Recht, Stadtplanung und Stadtentwicklung; seit 1995 Präsidiumsmitglied der CSU, 1995 bis 2003 Landesschatzmeisterin der CSU.

Seit 1994 Mitglied des Deutschen Bundestages; 1998 bis 2002 wirtschaftspolitische Sprecherin und Vorsitzende des Arbeitskreises Wirtschaft und Technologie, Tourismus, Landwirtschaft und Verkehr, Bau- und Wohnungswesen der CSU-Landesgruppe; 2002 bis 2005 wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; 2005 bis 2009 Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Koordinatorin der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft; seit November 2009 Vorsitzende des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, ordentliches Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien, stellvertretendes Mitglied im Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages, stellvertretendes Mitglied im Kunstbeirat des Deutschen Bundestages, Vertreterin der Bundesregierung im Hörfunkrat.


Kontakt

Dagmar G. Wöhrl, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".