Dr. Jens Zimmermann, SPD

Dr. Jens Zimmermann

Diplom-Kaufmann

Wahlkreis 187 Odenwald
Gewählt über Landesliste Hessen

Geboren am 9. September 1981 in Groß-Umstadt; Evangelisch-Lutherisch.

Max-Planck-Gymnasium Groß-Umstadt, Abitur im Jahr 2001; 2001 bis 2002 Zivildienst in der ambulanten Pflege; 2002 bis 2007 Studium der Betriebswirtschaft KU Eichstädt-Ingolstadt und Regents College London, Abschluss als Diplom Kaufmann; 2007 bis 2013 Promotion am Lehrstuhl für Dienstleistungsmanagement, Prof. Dr. Dr. h.c. Bernd Stauss, Abschluss als Dr. rer. pol., magna cum laude, Thema der Dissertation: Status und Kundenbindung

Zwischen 2002 und 2007 verschiedene Tätigkeiten u.a. bei der Deutschen Lufthansa AG, der Merck KGaA und als wissenschaftliche Hilfskraft; 2007 bis 2011 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Dienstleistungsmanagement an der KU Eichstädt-Ingolstadt; Anschließend freiberufliche Tätigkeit als Dozent und Berater

Mitgliedschaften u.a.: SPD, ZVS, bdvb, DAV, INKontakt

Seit 2006 Stadtverordneter in Groß-Umstadt; Seit 2011 Fraktionsvorsitzender der SPD Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Groß-Umstadt; Seit 2011 Vorsitzender des Ausschusses für Energieangelegenheiten; Mitglied im Unterbezirksvorstand der SPD Darmstadt-Dieburg; Mitglied im Bezirksbeirat der SPD Hessen-Süd; Delegierter der SPD Hessen-Süd für Bundesparteitag und Parteikonvent


Kontakt

Dr. Jens Zimmermann, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".