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Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - 12.02.2014
Berlin: (hib/AW) Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will in den ersten hundert Tagen ihrer Amtszeit die Eckpunkte des Gesetzentwurfes für die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD verabredete „Elternzeit Plus“ vorlegen. Dies kündigte sie am Mittwoch vor dem Familienausschuss an. Die Ministerin gab den Abgeordneten einen Überblick über ihre Vorhaben im Jahr 2014 und stellte sich deren Fragen. Nach den Vorstellungen Schwesigs soll die Elternzeit innerhalb der ersten acht Lebensjahre eines Kindes flexibler gestaltet und unter bestimmten Bedingen auf bis zu 28 Monate ausgeweitet werden können.
Offen ließ die Ministerin allerdings, wann der Bericht über die Evaluation der familienpolitischen Leistungen dem Bundestag vorgelegt wird. Der Bericht, den Schwesigs Vorgängerin Kristina Schröder (CDU) in Auftrag gegeben hatte, sei noch nicht fertiggestellt, sagte Schwesig. Zudem wolle sie zudem mit den beteiligten Wissenschaftlern und Autoren des Berichts ausführlich reden. Schwesig stellte in diesem Zusammenhang klar, dass das Ehegattensplitting in dieser Legislaturperiode nicht verändert werden soll. Es sei zwar kein Geheimnis, dass die SPD an dieser Stelle eine andere Position vertrete als die Union, aber sie müsse eben auch Rücksicht auf den Koalitionspartner nehmen, räumte die Sozialdemokratin ein.
Ebenfalls noch in diesem Jahr will die neue Familienministerin die Eckpunkte für eine gesetzliche Frauenquote von 30 Prozent in den Führungsgremien von börsennotierten und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen vorlegen. Zudem kündigte Schwesig die Eckpunkte für ein Gesetz zum Schließen der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern an. Nachgebessert werden soll nach dem Willen der Ministerin auch das Prostitutionsgesetz, um besser gegen Zwangsprostitution und gegen Ausbeutung in der legalen Prostitution vorgehen zu können. Als weiteren Schwerpunkt ihrer Arbeit benannte Schwesig den Abbau von Diskriminierungen gegenüber homosexuellen Lebenspartnerschaften.
Schwesig kündigte zudem an, dass die sogenannte Extremismusklausel beziehungsweise Demokratieerklärung bei der Vergabe von staatlichen Fördermitteln im Kampf gegen Rechts- und Linksextremismus nicht mehr angewendet wird. Darauf habe sie sich gemeinsam mit Innenminister Thomas de Maizière (CDU) geeinigt. In Zukunft würden die Empfänger von Fördergeldern wie bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass die Gelder nur für Projekte verwendet werden dürfen, die im Einklang mit dem Grundgesetz stehen. Die Initiativen müssten dies aber nicht mehr schriftlich durch die Unterzeichnung der Demokratieerklärung versichern. Damit habe man die Kritik der Initiativen aufgenommen, die sich durch die Extremismusklausel einem Generalverdacht ausgesetzt gefühlt hätten, sagte Schwesig. Die Ministerin sagte zu, die Programme gegen Extremismus weiterhin finanzieren zu wollen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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