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Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag - 14.02.2014
Berlin: (hib/ROL) Die Linke fordert in ihrem Antrag (18/479) eine BAföG-Reform. Danach sollen sich die Sätze nach dem tatsächlichen Bedarf für den Lebensunterhalt und der Ausbildung richten. Sie sollen nach Auffassung der Linken umgehend um mindestens zehn Prozent angehoben werden. Künftig, so schlägt die Fraktion vor, sollen die Bedarfssätze regelmäßig an die Preis- und Einkommensentwicklung angepasst werden. Zudem soll die Ausbildungsförderung wieder als rückzahlungsfreier Vollzuschuss gewährt werden.
Die Linke will den Kreis der Berechtigten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, wie das BAföG richtig heißt, erweitern. So sollen die Freibeträge vom Einkommen ebenfalls umgehend um mindestens zehn Prozent angehoben werden und regelmäßig an die Preis- und Einkommensentwicklung angepasst werden. Zudem fordert die Linke, die Wiedereinführung der Förderung von Schülern an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in der Oberstufe, den Berufsfachschulen sowie Fach-und Oberschulklassen. Zudem tritt die Linke in ihrem umfangreichen Katalog unter anderem dafür ein, dass das BAföG „bologna-tauglich“ gemacht wird. Das bedeutet, dass Masterstudiengänge uneingeschränkt gefördert werden sollen, auch wenn das Studium unterbrochen wurde. Zudem sollen die Altersgrenzen abgeschafft werden und es soll die Auslandsförderung für ein gesamtes Studium im Bologna-Hochschulraum ermöglicht werden.
Die Linke begründet ihre Forderungen damit, dass laut der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks von 2012 vier Fünftel der geförderten Studenten davon ausgehen, dass sie ohne BAföG nicht studieren könnten. Damit bleibe laut der Linken das BAföG die zentrale und wichtigste Säule der staatlichen Studienfinanzierung und eines der wichtigsten Entscheidungskriterien für die Aufnahme eines Studiums gerade in Familien, die keinen akademischen Hintergrund hätten.
In den letzten 15 Jahren habe es überhaupt nur drei moderate BAföG-Erhöhungen gegeben. Die letzte BAföG-Novelle liege nunmehr über drei Jahre zurück. Dem 19. BAföG-Bericht der Bundesregierung vom Januar 2012 sei zudem keine Initiative zur Erhöhung der Regelsätze und Freibeträge gefolgt, obwohl der von der Bundesregierung beauftragte Beirat bereits damals einen Inflationsausgleich von fünf bis sechs Prozent für nötig erklärt habe.
Besonders deutlich zeige sich der wachsende Bedarf des Bafögs am Kostenpunkt Mieten, die besonders in Hochschulstädten stark gestiegen seien. Aktuell seien im BAföG pauschal 224 Euro für Wohnkosten angesetzt. Von 54 Hochschulstädten, die untersucht worden seien, hätten die durchschnittlichen Kosten für Mieten und Nebenkosten nur in Chemnitz unter der Pauschale von 224 Euro gelegen. In allen andern untersuchten Städten mussten die Studenten mehr zahlen: In Berlin, Darmstadt, Mainz, Konstanz, Frankfurt/Main und Düsseldorf lagen die Kosten bei 320 bis 340 Euro; in Köln, München und Hamburg sogar zwischen 350 und 360 Euro.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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