Rentenbeiträge sinken nicht

Ausschuss für Arbeit und Soziales - 19.02.2014

Berlin: (hib/CHE) Der Rentenbeitrag von 18,9 Prozent wird in diesem Jahr trotz hoher Überschüsse nicht sinken. Das hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag beschlossen.

Mit den Stimmen von Union, SPD und Linken und bei Gegenstimmen von Bündnis 90/Die Grünen nahm das Gremium einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/187) der Koalitionsfraktionen an, der regelt, dass der Beitragssatz zur

zur gesetzlichen Rentenversicherung auch im Jahr 2014 bei 18,9 Prozent festgesetzt wird. Der Beitragssatz zur knappschaftlichen Rentenversicherung soll auf 25,1 Prozent festgesetzt werden. „Das schafft Planungssicherheit und gewährleistet die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung.“ Dadurch würden sich in diesem Jahr Mehreinnahmen in Höhe von 7,5 Milliarden Euro ergeben, schreiben die Abgeordneten. Weiter heißt es in dem Entwurf, dass durch die Beibehaltung des Beitragssatzes mögliche Minderausgaben beim allgemeinen Bundeszuschuss zur Rentenversicherung für die alten und neuen Länder in Höhe von insgesamt rund 1,18 Milliarden Euro nicht realisiert würden. Auch eine Entlastung für Bund, Länder und Kommunen bei den Beiträgen für ihre Beschäftigten soll es deshalb nicht geben.

Nicht durchsetzen konnte sich dagegen die Fraktion die Linke mit ihrem Gesetzentwurf (18/52). Darin fordert sie zwar ebenfalls, den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht rückwirkend zum 1. Januar 2014 zu senken. Der Vorschlag, durch den Verzicht auf die Begrenzung der Rücklagen bei gleichzeitiger Stabilisierung der derzeit gültigen Beitragssätze den „Automatismus zur Senkung der Beitragssätze“ außer Kraft zu setzen, fand jedoch keine Mehrheit, weshalb der Entwurf von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde.

Die Unionsfraktion lobte ihren Gesetzentwurf als „konsequente Umsetzung dessen, was die Experten in der Anhörung am 17. Februar vorgetragen haben“. Die „Stabilisierung der Beitragssätze“ bleibe das zentrale Anliegen jetzt und in Zukunft. Die SPD-Fraktion betonte, es gehe auch um verbesserte Leistungen wie ein höheres Reha-Budget und verbesserte Erwerbsminderungsleistungen. Dass dies nun per Gesetz und nicht per Verordnung geregelt werde, sei in der Anhörung von allen Sachverständigen unterstützt worden. Auch die Grünen stimmten stabilen Rentenbeiträgen zu, kritisierten jedoch die Verwendung der so gewonnen Finanzmittel. Insbesondere dürften diese nicht zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen wie der „Mütterrente“ ausgegeben werden. Statt dessen müsse die Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung stabilisiert werden, um die Auswirkungen demografischer Entwicklungen abzufangen, die in fünf bis zehn Jahren auf die Gesellschaft zukommen werden, betonte die Fraktion. Die Linke mahnte: „Wir brauchen in Zukunft jeden Cent, um Maßnahmen der Armutsbekämpfung zu finanzieren.“ Davon sei aber im Rentenpaket der Koalition nichts zu lesen, so die Kritik. Zwar gebe es einen breiten Konsens, die Rentenbeiträge nicht abzusenken, jedoch Uneinigkeit darüber, was mit diesem Geld geschehen soll. Auch die Linke nutzte die Diskussion noch einmal für Kritik an der Finanzierung der Mütterrente. „Diese versicherungsfremde Leistung muss sofort und nicht erst ab 2018 steuerfinanziert werden“, hieß es aus der Fraktion.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Dr. Thomas von Winter