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Finanzen/Antwort - 26.02.2014
Berlin: (hib/HLE) Die einzelnen Bundesministerien sind für die Besetzung frei werdender Stellen in Führungsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung selbst verantwortlich. Sie müssten dabei auch selbstverantwortlich sicherstellen, dass die Vorgaben der Berufungsrichtlinien und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes beachtet werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/569) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/416) zur Entwicklung des Frauenanteils in Führungsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung. „Jedes Ressort muss somit unter anderem prüfen und aktenkundig machen, ob und weshalb eine Stelle/Position nicht mit einer Frau besetzt wird“, heißt es in der Antwort. Daten zur Besetzung von Vorständen und Geschäftsführungen sowie Aufsichtsräten oder Verwaltungsräten von Unternehmen mit unmittelbarer Bundesbeteiligung enthalte der Beteiligungsbericht des Bundes.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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