Erfassung der Hasskriminalität

Inneres/Kleine Anfrage - 26.02.2014

Berlin: (hib/PK) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hinterfragt die polizeiliche Kriminalitätsstatistik mit Blick auf rechtsextreme Straftaten. Als Konsequenz aus der rechtsterroristischen Mordserie der NSU würden derzeit ungeklärte Tötungsdelikte auf einen möglichen rechtsextremen oder rassistischen Hintergrund hin untersucht, schreiben die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/639) an die Regierung. Die Überprüfung basiere auf einem Indikatorenkatalog, der wiederum auf der Definition der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) des kriminalpolizeilichen Meldedienstes basiere.

Ein weitergefasster Indikatorenkatalog mit opfer- oder objektbezogenen Kriterien sei auch grundsätzlich zu begrüßen. Die Darstellung des Indikatorenkatalogs sei jedoch “nicht nur diffamierend, sie ist geeignet, Vorurteile institutionell zu verankern“, beklagt die Fraktion. So würden unter dem Kriterium „sexuelle Orientierung“ „Homosexuelle, Transsexuelle und Sexualstraftäter“ zusammengefasst, unter dem Kriterium „gesellschaftlicher Status“ „Obdachlose, Drogenabhängige, Angehörige des kriminellen Milieus/mutmaßliche Straftäter und Deutsche in Ehe-/Liebesbeziehung mit Ausländern“.

Hinsichtlich der sogenannten Hasskriminalität ergäben sich grundsätzliche Fragen zur Definition „gesellschaftlicher Status“. Aus einer Darstellung über die PMK aus den Jahren 2001 bis 2012 ergebe sich, dass 87 Prozent der Gewaltdelikte aufgrund des gesellschaftlichen Status dem Phänomenbereich PMK „links“ und acht Prozent dem Bereich PMK „rechts“ zugeordnet würden. Dies stehe im Widerspruch zu bisherigen Erkenntnissen über die Definition von Hassdelikten aufgrund des „gesellschaftlichen Status“.

Es handelt sich den Angaben zufolge um eine Nachfrage zu den Antworten der Regierung auf zwei Kleine Anfragen (17/14754/18343).

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