Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Finanzen/Kleine Anfrage - 28.02.2014

Berlin: (hib/HLE) Um den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/658). Alleinerziehende können nach Angaben der Fraktion jährlich einen Entlastungsbetrag von 1.308 Euro von der einkommensteuerlichen Bemessungsgrundlage abziehen. In der Steuerklasse II wird der Betrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, mit welcher Intention der Entlastungsbetrag eingeführt wurde und wie viele Steuerpflichtige davon profitieren. Außerdem soll die Bundesregierung berechnen, wie hoch der Entlastungsbetrag derzeit sein müsste, wenn er jeweils im Gleichklang mit der Preissteigerungsrate erhöht worden wäre. Gefragt wird auch, ob die Bundesregierung einen progressiv mit der Anzahl der Kinder steigenden Entlastungsbetrag unterstützen würde.

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