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Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage - 28.02.2014
Berlin: (hib/HLE) Um Missbrauchsgefahren bei der Befreiung oder Teilbefreiung im Rahmen der Besonderer Ausgleichsregelung des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/653). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, warum sich die Bundesregierung im Rahmen der EEG-Novellierung im Jahr 2012 für die Absenkung der Eintrittsschwelle von einem Gigawatt pro Jahr ausgesprochen hat. Wie die Fraktion in ihrem Vorwort erläutert, können Unternehmen von der EEG-Umlage befreit oder zum Teil befreit werden, sofern sie mehr als ein Gigawatt Strom pro Jahr verbrauchen und wenn ihr Energiekostenanteil an den übrigen Kosten des Unternehmens höher als 14 Prozent liegt. Die EEG-Umlage beträgt derzeit 6,24 Cent pro Kilowattstunde.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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