Norbert Brackmann, CDU/CSU

Norbert Brackmann

Jurist

Wahlkreis 010 Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
Direkt gewählt in Schleswig-Holstein

Geboren am 30. August 1954 in Lauenburg/Elbe; römisch-katholisch; verheiratet, zwei Söhne.

Mai 1973 Abitur am altsprachlichen Zweig der Lauenburgischen Gelehrtenschule in Ratzeburg. Juli 1973 bis März 1975 Zeitsoldat mit der Endverwendung Zugführer eines Instandsetzungszuges, Oktober 1981 Beförderung zum Hauptmann d.R. nach diversen Wehrübungen.

April 1975 bis September 1979 Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel; März 1977 bis September 1979 Stipendiat der Konrad Adenauer Stiftung – Institut für Begabtenförderung; August 1977 bis August 1981 Wahlkreisassistent des Bundestagsabgeordneten Bundestages Olaf von Wrangel.

August 1979 Erste juristische Staatsprüfung beim Oberlandesgericht Schleswig; August 1991 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent; November 1979  bis März 1982 Rechtsreferendar in Schleswig-Holstein; März 1982 Zweite juristische Staatsprüfung beim Gemeinsamen Prüfungsamt in Hamburg. Juli 1982 Referent des Programmdirektors Hörfunk im NDR, September 1985 Abteilungsleiter Sendeleitung Hörfunk im NDR; März 1998 Patentanmeldung Reg. 841 – DE.

Seit 1998: Kreis Herzogtum Lauenburg - Organisatorischer Leiter Rettungsdienst; Januar 2000 Aufbau des Bereichs Neue Medien beim Intendanten des NDR (verantwortlich für alle Internet- und Videotextangebote des NDR, die ARD-Gemeinschaftseinrichtung tagesschau.de sowie das Intranet des NDR); Juni 2000 bis Juni 2010 Geschäftsführer der DRN Digitalradio Nord GmbH (nebenberuflich).

Seit September 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises 10 Herzogtum Lauenburg/Stormarn Süd. Ordentliches Mitglied im Haushaltsausschuss: Berichterstatter für den Einzelplan 8 - Bundesministerium der Finanzen; stellvertretendes Mitglied im Finanzausschuss; Mitglied im Bundesfinanzierungsgremium, stellvertretendes Mitglied des "Neunergremiums" nach § 3 Abs. 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes; Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

Ehrenamtlich tätig seit März im CDU Kreisvorstand; seit März 1978 Abgeordneter des Lauenburgischen Kreistages mit Sitz in Ratzeburg, April 1986 bis April 1990 Fraktionsvorsitzender und Erster Kreisrat (stellvertretender Landrat); April 1990 bis April 1994 Kreispräsiden; seit Mai 1998 Fraktionsvorsitzender der CDU im Kreistag; seit 1992 stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission des Schleswig-Holsteinischen Landtages zur kommunalen Verfassungsreform; Oktober 1993 Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Gedenkmedaille durch den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein; seit Juli 1980 Mitglied im Aufsichtsrat der Raiffeisenbank Lauenburg eG; seit Oktober 1991 Vorsitzender des Aufsichtsrates der Raiffeisenbank Lauenburg eG; seit Februar 2003 Einsatzmedaille Fluthilfe 2002; Verdienstabzeichen in Gold mit Brillant verliehen durch den Präsidenten der DLRG auf Bundesebene; seit April 2008 Mitglied der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft e.V.; seit Januar 2012 ehrenamtlicher Vorstandsvorsitzender im Förderverein der Otto-von-Bismarck-Stiftung e.V. in Friedrichsruh.


Kontakt

Norbert Brackmann, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Haushaltsausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Finanzausschuss

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

  • Gemeinsamer Ausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".