Alois Gerig, CDU/CSU

Alois Gerig

Landwirtschaftsmeister

Wahlkreis 276 Odenwald - Tauber
Direkt gewählt in Baden-Württemberg

Geboren am 30.1.1956 in Höpfingen; römisch-katholisch; verheiratet, drei erwachsene Kinder.

Bis 2009 Geschäftsführer im Maschinenring Odenwald-Bauland und drei gewerblichen Tochterunternehmen. Familieneigener Ferienbauernhof. Stellvertretender Vorsitzender im Kreisbauernverband, Vorsitzender des Bundesverbandes der Deutschen Klein- und Obstbrenner e.V., Aufsichtsratsmitglied der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises mbH, Buchen, Aufsichtsratsmitglied der Bioenergie-Region Hohenlohe-Odenwald-Tauber GmbH, Beiratsmitglied des Landesverbandes der Maschinenringe Baden-Württemberg e.V., Stuttgart, Vorsitzender der Ländlichen Heimvolkshochschule e. V., Mosbach-Neckarelz, Vorstandsmitglied der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V., weitere ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen und Organisationen. Seit 1997 Mitglied der CDU. Seit 1999 Mitglied im Kreistag Neckar-Odenwald.

Mitglied des Bundestages seit Oktober 2009, Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft. Vorsitzender des Landesfachausschusses "Ländlicher Raum" der CDU Baden-Württemberg.


Kontakt

Alois Gerig, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".