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Steuerberaterin
Wahlkreis 193 Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
Direkt gewählt in Thüringen
Geboren am 28. August 1964 in Düsseldorf; Römisch-Katholisch.
1983 Abitur; Studium der Finanzwissenschaften an der Fachhochschule für Finanzen; 1986 Abschluss als Diplom-Finanzwirtin; 1998 erfolgreiche Prüfung zur Steuerberaterin; seitdem als freiberufliche Steuerberaterin tätig.
Finanzbeamtin Nordrhein-Westfalen; 1991 Wechsel nach Brandenburg; Mitaufbau der Fachhochschule für Finanzen des Landes Brandenburg; 1993 Wechsel nach Thüringen; hier von 1993 bis 1998 Finanzbeamtin im Thüringer Ministerium für Finanzen und Sachgebietsleiterin in den Finanzämtern Weimar und Erfurt.
Mitglied des Stadtrates Neuss (NRW); 1994 bis 2002 Mitglied im Stadtrat Erfurt; 1998 bis 2002 Fraktionsvorsitzende der CDU-Mehrheitsfraktion im Erfurter Stadtrat; Mitglied des CDU-Kreisvorstandes Erfurt.
Mitgliedschaft in Ausschüssen
Seit 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages; 2002 bis 2005 Mitglied im Haushaltsausschuss; seit 2005 Mitglied im Finanzausschuss; 2011 bis 2013 stellvertretende Finanzausschussvorsitzende; seit 2014 finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; seit 2009 Mitglied im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat; Mitglied im Fraktionsvorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Berichterstattungen
2003 bis 2004 Koordinatorin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Arbeitsgruppe Finanzbeziehungen im Rahmen der Föderalismuskommission I; 2007 bis 2009 Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Föderalismuskommission II und Verhandlungsführerin zur Einführung der Schuldenbremse.
Antje Tillmann, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".