Marco Wanderwitz, CDU/CSU

Marco Wanderwitz

Rechtsanwalt

Wahlkreis 163 Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
Direkt gewählt in Sachsen

Geboren am 10. Oktober 1975 in Chemnitz, evangelisch-lutherisch, verheiratet, drei Kinder.
Assessor/Volljurist mit Befähigung zum Richteramt.

Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Zwickau, Mitglied im Vorstand des Evangelischen Arbeitskreises Chemnitz/Zwickau, Mitglied im Vorstand der Kommunalpolitischen Vereinigung Kreisverband Zwickau, Ehrenvorsitzender des Kreisverband Zwickau der Jungen Union. Ehrenamtlicher Kreisrat des Landkreis Zwickau, ehrenamtlicher Stadtrat der Stadt Hohenstein-Ernstthal, ehrenamtlicher Verbandsrat des Zweckverband "Am Sachsenring", ehrenamtliches stellvertretendes Mitglied des Verbundausschuss des Städteverbund Sachsenring. Vorsitzender des Aufsichtsrates der kommunalen SRM Sachsenring-Rennstrecken Management GmbH, Mitglied des Aufsichtsrates der kommunalen Wohnungsgesellschaft Hohenstein-Ernstthal mbH, Mitglied des Aufsichtsrates der Volksbank Mittweida eG.

Mitglied des Deutschen Bundestages seit 2002 als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Chemnitzer Land/Stollberg, direkte Wiederwahl 2005; 2009 Direktwahl im neuen Bundeswahlkreis Chemnitzer Umland/Erzgebirgskreis II, 2013 direkte Wiederwahl. Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kultur und Medien, Mitglied im Vorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.


Kontakt

Marco Wanderwitz, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
  • Ausschuss für Kultur und Medien

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
  • Finanzausschuss
  • Ausschuss Digitale Agenda

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".