© DBT/Kummerow
© Hans-Joachim Fuchtel / Laurence Chaperon
Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Jurist
Geboren am 13. Februar 1952 in Sulz am Neckar; evangelisch-lutherisch; vier Kinder.
Grundschule in Eutingen im Gäu, Abitur in Nagold. Studium der Rechtswissenschaft und Wirtschaftswissenschaft an der Universität Tübingen, zweites juristisches Staatsexamen 1979 bis 1980.
Höherer Verwaltungsdienst des Landes Baden-Württemberg, zuletzt Parlamentsrat, vom Landtag abgeordnet zur CDU-Landtagsfraktion als Parlamentarischer Berater des Fraktionsvorsitzenden Erwin Teufel. Seit 1992 Rechtsanwalt in Nagold. Seit der Berufung zum Parlamentarischen Staatssekretär ruht die Rechtsanwaltstätigkeit.
1975 bis 1987 Stadtrat in Altensteig, mehrere Jahre 1. Bürgermeister-Stellvertreter.
Mitglied des Bundestages seit 1987.
Ehrenpräsident der THW-Bundesvereinigung Deutschlands e.V., Vorsitzender des Blasmusik-Kreisverbandes Calw, Mitglied des Vereins "Freunde der Bauwagen Kreis Calw", Mitglied Vorstand Internationales Forum Bad Liebenzell (ehrenamtlich).
Von 2009 bis 2013 Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales; seit November 2011 Beauftragter für die Deutsch-Griechische Versammlung.
Seit Dezember 2013 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Beauftragter für die Deutsch-Griechische Versammlung, Berlin
Internationales Forum Burg Liebenzell e.V., Bad Liebenzell,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.