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© Ulrich Lange / Cara-Ina Wagner
Rechtsanwalt
Geboren am 06.06.1969 in Meran/Südtirol; katholisch; verheiratet, zwei Kinder.
1988 Abitur am Theodor-Heuss-Gymnasium in Nördlingen; 1988/89 Grundwehrdienst in Dillingen/Donau; 1989 Beginn Jurastudium in Regensburg; 1993/95 1. und 2. Staatsexamen; seit 1996 selbständiger freiberuflicher Rechtsanwalt (seit 2000 Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Familienrecht).
1992 Neugründung der Jungen Union Nördlingen (bis 1999 Führung des JU-Ortsverbandes); 1999 bis 2011 Ortsvorsitzender der CSU Nördlingen; Vorstandstätigkeiten bei MU.
Seit 2002 Mitglied des Stadtrates Nördlingen (Fraktionsvorsitzender von Oktober 2007 bis 2009) sowie seit 2002 Mitglied des Kreistags Donau-Ries (Fraktionsvorsitzender seit Mai 2008); ferner Verwaltungsrat der Sparkasse Nördlingen und Verwaltungsrat des gemeinsamen Kommunalunternehmens der Donau-Ries Kliniken.
ehrenamtliche Tätigkeiten: Vorstandsmitglied des Vereins für ambulante Krankenpflege in Nördlingen (Altenheim St. Vinzenz); 1. Vorsitzender des Fördervereins Hauptschule Nördlingen e.V. (bis Oktober 2009); stellvertretender Vorsitzender des Vereins Alt Nördlingen (bis Januar 2010) und seitdem Vorstandsmitglied; Mitglied im TSV Nördlingen, dem Kunstverein Nördlingen unter anderem.
Mitglied des Deutschen Bundestages seit Oktober 2009, seit Januar 2014 Vorsitzender der Arbeitsgruppe Verkehr und digitale Infrastruktur der CDU/CSU-Fraktion.
Kanzlei Lange, Brendel, Gaudernack, Nördlingen,
Rechtsanwalt
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn,
Mitglied des Eisenbahninfrastrukturbeirates
Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime gKU, Donauwörth,
Mitglied des Verwaltungsrates
Landkreis Donau-Ries, Donauwörth,
Mitglied des Kreistages, Fraktionsvorsitzender
Sparkasse Nördlingen, Nördlingen,
Mitglied des Verwaltungsrates und des Zweckverbandsrates
Stadt Nördlingen, Nördlingen,
Mitglied des Stadtrates
Kanzlei Lange - Brendel - Gaudernack, Nördlingen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.