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© Andrea Lindholz/ Alexander Karpf
Rechtsanwältin
Geboren am 25. September 1970 in Bonn; römisch-katholisch; verheiratet; ein Kind.
1991 Abitur; 1996 Erstes Juristisches Staatsexamen; 1999 Zweites Juristisches Staatsexamen.
Seit 2000 Rechtsanwältin; Fachanwältin für Familienrecht.
Seit 2002 Gemeinderätin; Mitglied im Kreistag seit 2002; Stellvertretende Landrätin seit 2008.
Rechtsanwältin, selbständig, Aschaffenburg
Rechtsanwältin, selbständig, Aschaffenburg
Bayerisches Rotes Kreuz, Aschaffenburg,
2. Stellv. Vorsitzende, ehrenamtlich
Gemeinde Goldbach, Goldbach,
Mitglied des Gemeinderates
Landkreis Aschaffenburg, Aschaffenburg,
Mitglied des Kreistages und stellv. Landrätin (bis April 2014), monatlich,
Stufe 1
Stiftung Haus Mirjam, Schöllkrippen,
Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
Rechtsanwälte Lindholz GbR, Goldbach
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.