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© Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/ Stefan Kaminski
Wirtschaftswissenschaftler
Geboren am 11. Januar 1982 in Karlsruhe.
Abitur am Europa-Gymnasium Wörth am Rhein; Studium der Technischen Volkswirtschaftslehre 2002 bis 2007 an der Universität Karlsruhe (TH); Abschluss als Technischer Diplom-Volkswirt 2007; Promotion 2011.
Zivildienst an der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg 2001 bis 2002; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Karlsruher Institut für Technologie (KIT, ehemals Universität Karlsruhe) 2007 bis 2011.
Seit 1998 Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen; seit 1999 Mitglied der Grünen Jugend; 2000 Mitglied und Pressesprecher des Landesvorstands der Grünen Jugend Rheinland-Pfalz; 2002 bis 2004 Beisitzer im Vorstand des Kreisverbands Germersheim; seit November 2004 Vorsitzender des Kreisverbands Germersheim und des Stadtverbands Wörth; 2005 und 2009 Direktkandidat für den Deutschen Bundestag; Januar 2007 bis Juli 2011 Mitglied des Kreistags Germersheim; 2009 bis Juli 2011 Vorsitzender der Kreistagsfraktion.
Seit Juni 2011 Mitglied des Deutschen Bundestages. In der 17. Wahlperiode stellvertretender Vorsitzender der Deutsch-Irischen Parlamentariergruppe, Stellvertretender Vorsitzender der Rheinland-Pfälzischen Landesgruppe der Grünen Bundestagsabgeordneten und Sprecher für Wirtschaftspolitik.
Karlsruher Institut für Technologie, Karlsruhe,
Lehrbeauftragter
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn,
Mitglied des Verwaltungsrates
Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto von Guericke" e.V. (AiF), Köln,
Mitglied des Senats, ehrenamtlich
Europa-Union Deutschland e.V., Kreisverband Germersheim, Germersheim,
Beisitzer des Vorstandes
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.