© DBT/Kummerow
© Radwan Alexander/Gabriele Ehrenhuber
Dipl.-Ing. (FH), Rechtsanwalt
Geboren am 30. August 1964 in München; römisch-katholisch; ledig.
1987 Abschluss als Diplom-Ingenieur (FH) Fachrichtung Luftfahrzeuge 1995 Zweites juristisches Staatsexamen; Zulassung als Rechtsanwalt.
1996 bis 1999 Mitarbeiter und zuletzt Abteilungsleiter in einem internationalen Unternehmen der Informations- und Telekommunikationsbranche.
1994 bis 1999 Bezirksvorsitzender der Jungen Union Oberbayern u. a. Mitglied im CSU Orts- und Bezirksvorstand; seit 2002 Bezirksvorsitzender der Mittelstandsunion (MU) Oberbayern, Mitglied im MU-Landesvorstand; 2005 bis 2011 Mitglied des CSU-Parteivorstandes und - Präsidiums; 2005 bis 2011 Schatzmeister der CSU; 1999 bis 2008 Mitglied des Europäischen Parlaments; 2008 bis 2013 Mitglied des Bayerischen Landtages.
Seit Oktober 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages; seit 2014 Vorsitzender des CSU Versorgungswerks und somit Mitglied des CSU Parteivorstands.
Rechtsanwalt, München
Mitglied des Bayerischen Landtages, München
Kanzlei GSK Stockmann & Kollegen, München,
Rechtsanwalt, monatlich, Stufe 1
Mandant 1, monatlich, Stufe 1
Mandant 2, monatlich, Stufe 2
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bonn,
Vertrauensmann der Bausparer der LBS Bayerischen Landesbausparkasse
Landkreis Miesbach, Miesbach,
Mitglied des Kreistages
Sparkassenverband Bayern, München,
Mitglied des Beirates für sparkassenpolitische Grundsatzfragen
Deutsche Wasserwacht, Berlin,
Bundesleiter, ehrenamtlich
Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Berlin,
Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich
Pfarrer Walter Waldschütz-Stiftung, Holzkirchen,
Vorsitzender des Stiftungsrates, ehrenamtlich
Studiengesellschaft für Mittelstandsfragen e.V., München,
Geschäftsführender Vorstand, ehrenamtlich
Wirtschaftsbeirat der Union e.V., München,
Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.