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© Wagner, Doris/Köster, Olaf
Büroleitung
Geboren am 28. Januar 1963 in Bremen;
Abitur 1982; 1982 bis 1985: Ausbildung zur Dolmetscherin mit Schwerpunkt "Wirtschaft" in Würzburg; Während der Ausbildung Trimester an der Universität von Salford in Manchester; Ausbildung als Textilbetriebswirtin.
Fremdsprachenkorrespondentin in Bremen bei Europa Carton und Siemens Ltd. in London; 1988 bis Mitte 1990: European Sales Coordinator bei John Kaldor Fabrikmaker in London; Fremdsprachenkorrespondentin in Mailand; Wechsel zur Weberei Fossati Lamperti in Monza; Arbeitgeber nach der Ausbildung zur Textilbetriebswirtin: Rena Lange, OnStage, Mondi und Leder Walter; 2002 Selbstständigkeit mit einer Veranstaltungsagentur; seit 2009 Leitung des Büros von Barbara Lochbihler (Europa Parlament) in Bayern.
Aktiv bei einem Frauenkarrierenetzwerk.
Eintritt in die Partei Bündnis90/Die Grünen 2001; Beisitzerin im Vorstand des Ortverbands Schwabing/Maxvorstadt/Alte Heide/Freimann; Beisitzerin im Vorstand des Kreisverbandes München; Delegierte zu zahlreichen Landes- und Bundesparteitagen; Delegierte zum Länderrat und zum Bundesfrauenrat; Sprecherin des Landesarbeitskreises (LAK) Frieden/Europa/Eine Welt; Sprecherin des LAK Frauen- und Gleichstellungspolitik; Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) für Frauenpolitik; Zwischen 2010 und 2013 zusätzliche Leitung in Elternzeitvertretung des Frauenreferats der Bayerischen Grünen Partei.
Barbara Lochbihler, Mitglied des Europäischen Parlaments,
Leiterin des Regionalbüros Kaufbeuren
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.