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In einer Sondersitzung in der Nacht vom 22. auf den 23. August 1990 beschließt die Volkskammer mit 294 Stimmen, bei 62 Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 Grundgesetz zum 3. Oktober 1990.
Video: Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes: Länge 00:10:01
21.08.1990
Dauer 00:10:01
Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes
Zusammenschnitt 30. Tagung vom 22. August 1990