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Bildmaterial kann beim Parlamentsfernsehen oder beim Parlamentsarchiv bestellt werden. © DBT/Kummerow
Für die aktuelle, parlamentarische Berichterstattung stellt das Parlamentsfernsehen sein gesamtes Bildmaterial TV-Anstalten kostenlos und frei von Rechten Dritter zur Verfügung. Voraussetzung dafür ist, dass die Bilder für Produktionen im Bildungsbereich oder für Informationssendungen verwandt werden, die in einem direkten Zusammenhang mit der Arbeit des Deutschen Bundestages stehen. Bildmaterial des Deutschen Bundestages darf weder veräußert noch verliehen werden. Werden die Bilder für andere Zwecke verwandt, ist eine vorherige Zustimmung durch den Deutschen Bundestag erforderlich.
Das Parlamentsfernsehen stellt das Bildmaterial in den hauseigenen Übergabepunkten kostenfrei zur Verfügung. Eine Weiterleitung mittels eines externen Dienstleisters (auf Kosten der TV-Anstalten) ist möglich. Zudem kann Bildmaterial des Parlamentsfernsehens auch gegen Gebühr (z.B. auf Beta/SP, Digi/Beta oder DVD) bestellt werden.
Bildmaterial des Parlamentsfernsehens, das älter als 30 Tage ist, kann über das Archiv des Deutschen Bundestages gegen Gebühr auf verschiedenen Bildträgern bestellt werden. Die Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages sind seit 1995 (auf Beta/SP) vorhanden und seit 2002 auch digital verfügbar.
Für eine Verwendung gelten § 8 der Benutzungsordnung für das Parlamentsarchiv sowie die Kostenübersicht für die Vervielfältigung. Alle hierfür einschlägigen Bestimmungen finden Sie in der Anerkennungserklärung.