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Die Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) steht mit der dritten und letzten Beratung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes (18/908) am Donnerstag, 8. Mai 2014, im Bundestag vor ihrem vorläufigen Abschluss. Mit dem Gesetzentwurf wird die finanzielle Förderung der landwirtschaftlichen Betriebe ab dem Jahr 2015 neu geregelt, die jährlich fast fünf Milliarden Euro EU-Fördermittel an deutsche Landwirte verteilt.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) hatte während der Einbringung des Gesetzentwurfs am 3. April 2014 die besondere Bedeutung der Direktzahlungen an die Landwirte hervorgehoben, die im Durchschnitt ein Drittel der erwirtschafteten Einkommen der Unternehmen ausmachen würden. Derzeit betragen die Zahlungen im Durchschnitt 344 Euro pro Hektar. Fast 300.000 Bauernfamilien würde das Geld zugute kommen.
"Verweigern wir den Bauern unsere Unterstützung, gefährden wir die vielfältigen Agrarstrukturen", hatte Schmidt gewarnt, weil der Markt viele gesellschaftliche Leistungen der Landwirte nicht vergelten würde, wie zum Beispiel hohe Tier- und Umweltschutzstandards. Mit der Reform stünden zudem 4,5 Prozent der Direktzahlungsmittel als zusätzliche Förderung der ländlichen Entwicklung durch Umschichtungen zur Verfügung. Das sei bis zu eine Milliarde Euro bis zum Jahr 2020.
Die Oppositionsfraktionen kritisierten den Gesetzentwurf hingegen als unzureichend angesichts der Herausforderungen, vor denen die Landwirtschaft stehe. Die Linke forderte als Konsequenz, dass öffentliche Fördergelder nur für öffentlich Leistungen ausgegeben werden sollen. Nur wenn durch die Hilfen Arbeitsplätze auf dem Land und der Klimaschutz profitieren, sei das im Interesse der Allgemeinheit.
Für Bündnis 90/Die Grünen fiel die Umschichtung der Fördermittel zur Finanzierung der Agrarumweltprogramme zu gering aus. Die Fraktion forderte statt 4,5 eine Erhöhung auf 15 Prozent.
Die Koalitionsfraktionen hoben hervor, dass die Junglandwirte gefördert werden sollen, indem durch die Neuregelung eine Zusatzförderung von etwa 44 Euro pro Hektar für maximal fünf Jahre ausgeschüttet werden soll. Zudem werde die bereits Ende Januar 2014 eingeführte Umverteilungsprämie (18/282) für die ersten Hektare im Rahmen des neuen Direktzahlungssystems fortgeführt.
Landwirtschaftliche Betriebe erhalten dadurch mehr Fördermittel für die ersten 30 Hektar um 50 Euro je Hektar und für weitere 16 Hektar um 30 Euro je Hektar. Das sei eine Umstellung des Zahlungssystem zu Gunsten kleiner Betriebe. (eis/29.04.2014)