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NSU-Prozess kostet sieben Millionen

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz/- 07.05.2014

Berlin: (hib/KOS) Der NSU-Prozess in München kostet sieben Millionen Euro, wie Justizminister Heiko Maas am Mittwoch während der Beratungen des Rechtsausschusses über den Etatplan 2014 dieses Ressorts mitteilte. Der SPD-Politiker bezeichnete die hohen Aufwendungen angesichts der Bedeutung dieses Verfahrens, das die dem sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrund“ angelasteten Morde an neun türkisch- oder griechischstämmigen Kleinunternehmern und einer Polizistin aufklären soll, als gerechtfertigt. Maas wies darauf hin, dass der mit Ausgaben in Höhe von rund 640 Millionen Euro kleinste Haushalt innerhalb der Regierung sehr personalintensiv sei, weswegen die Möglichkeiten, über eine finanzielle Steuerung politische Akzente zu setzen, „sehr begrenzt“ seien. Laut Etatplan entfallen von den 640 Millionen Euro allein 420 Millionen Euro auf Personalausgaben. Vor diesem Hintergrund schlagen im Haushalt dieses Ressorts die sieben Millionen Euro für den NSU-Prozess stärker zu Buche als dies bei Ministerien mit milliardenschweren Etats der Fall wäre.Im Ausschuss wurde der Haushaltsplan mit den Stimmen der Union und der SPD gegen das Votum von Linken und Grünen gebilligt. Die Opposition kritisierte, dass der Verbraucherschutz nicht ausreichend finanziert werde. Im Zuge der Regierungsbildung wurden Teile des zuvor beim Agrarministerium angesiedelten Verbraucherschutzes dem Justizressort übertragen. Als Konsequenz der neuen Aufgabenverteilung wurden rund 25 Millionen Euro vom Agrarbereich zum Justizministerium transferiert, die vorwiegend dem Bundesverband der Verbraucherzentralen, der Stiftung Warentest und der Konsumentenaufklärung zugedacht sind.Zur besseren Durchsetzung von Konsumenteninteressen verlangte die Linke, nach dem Vorbild anderer EU-Staaten wie etwa Holland eine staatliche Verbraucherschutzbehörde mit mindestens 200 Planstellen zu gründen, wozu in einem ersten Schritt fünf Millionen Euro bereitgestellt werden sollen. Zudem beantragte die Fraktion zehn Millionen Euro für den Aufbau einer bundesweiten Finanz- und Schuldnerberatung, die Aufstockung der Gelder für den Bundesverband der Verbraucherzentralen um drei auf 12,5 Millionen Euro sowie fünf Millionen Euro für die Schaffung von Einrichtungen, die als „Marktwächter“ den Finanzsektor kritisch durchleuchten sollen. Zur Deckung dieser Mehrausgaben schlug die Linke vor, von den 210 Millionen Euro Einnahmen aus den vom Kartellamt verhängten Strafen und Bußen 42 Millionen Euro für das Ministerium abzuzweigen.Die Anträge der Linken wurden von der Koalitionsmehrheit bei Enthaltung der Grünen abgelehnt, wobei Letztere bei der Forderung nach einer staatlichen Verbraucherschutzbehörde wie Union und SPD mit Nein stimmten.Die Grünen verlangten, für die Schaffung von „Marktwächter“-Institutionen zehn Millionen Euro in den Etat aufzunehmen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen soll nach dem Willen der Fraktion eine Million Euro zusätzlich erhalten. Für die Konsumentenaufklärung wurde ein Plus von fünf Millionen Euro gefordert. Die Anträge der Grünen wurden von der Linken unterstützt, von Union und SPD jedoch verworfen.Maas sagte zu den Initiativen der Opposition, die Pläne für „Marktwächter“, deren Rolle bestehende Verbraucherzentralen übernehmen sollen, und für einen Sachverständigenrat für Verbraucherschutz würden erst 2015 umgesetzt, weswegen dafür im Haushalt 2014 noch keine Mittel ausgewiesen worden seien. Die Anlaufkosten könnten aus dem Etat dieses Jahres gedeckt werden. Der Minister nannte es „aussichtslos“, im Kabinett an der Regelung rütteln zu wollen, die Einnahmen aus Kartellstrafen in den Gesamthaushalt der Regierung fließen zu lassen. Für den Verbraucherschutz werde in Zukunft mehr Geld benötigt, das nicht aus dem jetzigen Etat aufgebracht werden könne. Neue Behördenstrukturen beim Konsumentenschutz seien jedoch nicht zu finanzieren.