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Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag- 08.05.2014
Berlin: (hib/ROL) Die Fraktion Bündnis 90/Grünen fordern in einem Antrag (18/1337 ) die Bundesregierung auf, die zweite Phase des Hochschulpaktes zu finanzieren, so wie es in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) beschlossen worden ist. Darüber hinaus solle Vorsorge für die Finanzlücke getroffen werden, die aufgrund höher ausgefallener Studienplatznachfrage in den letzten beiden Jahren aufgetreten sei, schreiben die Grünen. Die Hochschulen in Deutschland seien zentrale Orte der Wissensgesellschaft und -ökonomie, die Anforderungen an sie hätten sich ständig erhöht. Gemeinsam mit den Bund-Länder-Sonderprogrammen Pakt für Forschung und Innovation, der Exzellenzinitiative und dem Qualitätspakt Lehre seien durch den Hochschulpakt in den letzten Jahren erhebliche zusätzliche Mittel in das Wissenschaftssystem investiert worden. Das Auslaufen dieser Wissenschaftspakte müsse genutzt werden, die verschiedenen Instrumente besser aufeinander abzustimmen, zu einer engeren Kooperation zwischen Bund und Ländern in Bildung und Forschung zu kommen.Die Fraktion fordert, den Hochschulpakt 2020 neu zu justieren und fortzuführen. Zu einer Neujustierung gehört für die Grünen der Ausbau von Studienanfängerkapazitäten auf Grundlage der aktuellsten KMK-Studienanfängerprognose. Der Ausbau solle zur Hälfte jeweils von Bund und den Ländern finanziert werden. Zudem solle das atmende System Hochschulpakt so angelegt werden, dass eine automatische Anpassung des Finanzdeckels erfolge. Auch fordern die Grünen unter anderem eine schrittweise Erhöhung des Betrages pro Studienanfänger auf den OECD-Durchschnitt und die Verbesserung der Lehre durch Vereinbarungen von Mindeststandards hinsichtlich der Betreuungsschlüssel und Stärkung der Hochschuldidaktik und Weiterbildung im Bereich Lehrkompetenz.Als Begründung führen die Grünen unter anderem an, dass im letzten Jahr zwischen Bund und Ländern eine Aufstockung des laufenden Hochschulpaktes vereinbart worden sei. Die in der GWK jahresgenau ausgewiesenen Beträge für den Hochschulpakt müssten ihren Niederschlag im Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden. In der aktuellen Finanzplanung sei keine weitere Steigerung des Etats vorgesehen, was dem Aufstockungsbeschluss widerspreche.