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Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort- 13.05.2014
Berlin: (hib/MIK) Fragen zum Datenschutz in Autos sind von den Herstellern beziehungsweise den Anbietern nach den allgemeinen Bestimmungen mit den zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden zu erörtern. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1362) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1166). Die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Daten in Fahrzeugsteuergeräten habe der Fahrzeughalter, heißt es weiter. Der Fahrzeughalter werde jedoch nur in seltenen Fällen über die technischen Möglichkeiten verfügen, diese Daten selbst auszulesen. Dies würden regelmäßig Kfz-Werkstätten in seinem Auftrag übernehmen.Darüberhinaus gebe es auch Fahrzeuge, die über eine Datenverbindung zu einer Zentrale wartungsrelevante Informationen übermitteln würden. Dies Funktionen würden auf zivilrechtlicher Grundlage, also regelmäßig über vertragliche Vereinbarungen mit dem Fahrzeughalter geregelt, die auch eine datenschutzrechtliche Einwilligung umfassen würde, schreibt die Regierung.