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Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Unterrichtung- 13.05.2014
Berlin: (hib/JOH) Der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm ist im geltenden Luftverkehrsrecht nur unzureichend gewährleistet. Dies geht aus einem Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen hervor, welches die Bundesregierung dem Bundestag jetzt als Unterrichtung (18/1375) vorgelegt hat. Darin heißt es, insbesondere die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Öffentlichkeitsbeteiligung beim Neu- und Ausbau von Flughäfen sowie bei der Festlegung von Flugrouten wiesen erhebliche Defizite auf. Ein fairer Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen könne indes nur gelingen, wenn alle relevanten Folgen des Flugbetriebs geprüft und alle potenziell Betroffenen angemessen informiert würden, betonten die Gutachter. Sie bemängeln, dass es auf der Ebene der inhaltlichen Anforderungen an den Umgang mit Fluglärm oftmals an konkreten Vorgaben fehle. Insbesondere zum aktiven Lärmschutz an Flughäfen enthalte sich der Gesetzgeber der Regelung. Die Sachverständigen betonen, dass Fluglärm eine bedeutsame Quelle der insgesamt hohen Belastung durch Umgebungslärm darstelle. Umgebungslärm sei für verschiedene Formen von Belastungen verantwortlich, die am Tage zu einer verminderten Konzentrationsfähigkeit führen könnten. Lärmeinwirkung in der Nacht löse unbewusste Aufwachreaktionen aus, wodurch der Schlaf seinen Erholungseffekt einbüße. Dauerhafte Lärmbelastung zur Nachtzeit könne zu ernsten Gesundheitsstörungen beitragen, insbesondere zu einem erhöhten Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen, warnen die Gutachter.