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Wirtschaft und Energie/Antrag- 21.05.2014
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll sich im Rat der Europäischen Union (EU) dafür einsetzen, dass weder die Freihandelsabkommen mit Kanada noch mit den USA Regelungen beinhalten, die die Handlungs- und Gestaltungsspielräume der demokratisch legitimierten Gesetzgeber einschränken. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag für fairen Handel ohne Demokratie-Outsourcing (18/1457) auch, Gemeinwohlinteressen dürften nicht hinter den Partikularinteressen großer Konzerne zurücktreten oder nationale Rechtssysteme unterlaufen. Die Bundesregierung soll sich außerdem dafür einsetzen, dass weder in das mit den USA geplante Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) noch in das mit Kanada geplante Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ein Mechanismus zu außergerichtlichen Schiedsverfahren zwischen Investoren und Staaten aufgenommen wird. Der Antrag steht an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
Außerdem verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Bundesregierung, gegen ein Abkommen zu stimmen, wenn darin Regelungen zur regulatorischen Kooperation getroffen werden, die kurz- oder langfristig zu einer Absenkung von Umwelt-, Verbraucher und Datenschutz- oder Sozialstandards führen könnten, die das Vorsorgeprinzip in Frage stellen oder in Zukunft gesetzgeberische Handlungsmöglichkeiten, beispielsweise im Urheberrecht, einschränken könnten. Im Bereich der Dienstleistungen soll es Positivlisten geben, die zunächst nur den Marktzugang für wenige, auch unter kommunalen Akteuren unstrittige Bereiche schaffen und explizit nicht für die kommunale Daseinsvorsorge, insbesondere Bereiche, wie die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung, Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Kulturbereich.
Die Fraktion begründet ihren Antrag damit, es gehe bei den Abkommen in erster Linie nicht um die Senkung von Zöllen. Der Schwerpunkt liege eindeutig bei der Schaffung eines umfassenden Investitionsschutzes und der Angleichung regulatorischer Standards. Die Angleichung bestehender Zulassungsverfahren und Standards darf in keinem Fall zu einer Senkung des Schutzniveaus etablierter Standards führen. Dies gilt sowohl für europäische als auch für US-amerikanische und kanadische Schutzstandards. Statt dessen sollten bewährte und hohe Standards auf eine mögliche Übernahme hin geprüft werden, etwa im Bereich der Finanzmarktregulierung oder bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln, schreiben die Abgeordneten. Erklärtes Ziel amerikanischer Konzerne wie Monsanto sei die Aushebelung oder Aufweichung europäischer Standards wie der Nulltoleranz bei Gentechnik in Lebensmitteln.
Die Probleme mit bestehenden Investitionsschutzbestimmungen resultieren nach Angaben der Fraktion insbesondere aus der Verwendung unklar definierter Rechtsbegriffe, die eine weite und oft widersprüchliche Auslegung der Abkommen ermöglichen würden: Denn die entsprechenden Konzernklagen erfolgen in der Regel nicht vor den nationalen Gerichten, sondern vor so genannten Investor-Staat-Schiedsgerichten. Bei diesen Verfahren gebe es zu wenig Transparenz. Verhandlungen seien für die Öffentlichkeit im Regelfall nicht nachvollziehbar, und die Option einer Berufung sei auch nicht vorgesehen. Zunehmend würden Konzerne solche Bestimmungen nutzen, um unliebsame Regulierungen zu Fall zu bringen oder hohe Schadenersatzforderungen, teilweise in Milliardenhöhe, geltend zu machen, für die dann die Steuerzahler in Haftung genommen würden. Die Klage Vattenfall gegen Deutschland, bei der 3,7 Milliarden Euro aufgrund des demokratisch beschlossenen Atomausstiegs eingefordert werden, ist eines von vielen Beispielen, erläutern die Abgeordneten.