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"Kein Klageprivileg für Konzerne"

Wirtschaft und Energie/Antrag- 21.05.2014

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll sich im Rat der Europäischen Union dafür einsetzen, dass in den geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den USA und mit Kanada kein Mechanismus zu außergerichtlichen Schiedsverfahren zwischen Investoren und Staaten aufgenommen wird. Abkommen, die einen solchen Streitbeilegungsmechanismus vorsehen, seien abzulehnen, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/1458), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht.

In der Begründung wird darauf verwiesen, dass verschiedene Mitglieder der Bundesregierung bereits ihre Besorgnis hinsichtlich des „Transatlantic Trade And Investment Partnership“ (TTIP) mit den USA sowie mit einem ähnlichen Abkommen der EU mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreemen, CETA) geäußert hätten. So habe Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) die Auffassung vertreten dass „die USA und Deutschland hinreichenden Rechtsschutz vor nationalen Gerichten gewährleisten“. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) habe sich sehr kritisch zur Frage von internationalen Schiedsgerichten geäußert. Es müsse ein klares Signal gesetzt und es dürfe keinem weiteren Freihandelsabkommen zugestimmt werden, das Konzernen ein Klageprivileg zu Lasten der Bürger zugestehe. TTIP und CETA könne nicht zugestimmt werden, wenn sie Schiedsverfahren jenseits der staatlichen Gerichtsbarkeit vorsehen würden: „Wer den Rechtsstaat stärken will, darf diesen nicht zur Disposition stellen“, schreiben die Abgeordneten.