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Rechnungen sollen schneller bezahlt werden

Die „Kultur der unverzüglichen Zahlung fördern“ und zu diesem Zweck ein „rechtliches und wirtschaftliches Umfeld für mehr Zahlungsdisziplin im Geschäftsleben“ schaffen: Dieses Ziel verfolgt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1309), zu dem der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, den 4. Juni 2014, eine öffentliche Anhörung veranstaltet. Das Hearing, zu dem sieben Sachverständige geladen sind, beginnt um 14 Uhr im Raum 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.

Mit ihrer Initiative will die Regierung erreichen, dass private Firmen und staatliche Auftraggeber die Rechnungen der Auftragnehmer, die eine Leistung erbringen, rascher begleichen. Durchgesetzt werden soll dieses Anliegen vor allem durch die Anhebung der Verzugszinsen im Fall von überschrittenen Zahlungsfristen. Zudem wird für Auftraggeber und Auftragnehmer die Möglichkeit eingeschränkt, eine weite Streckung der Zahlungsfristen zu vereinbaren.

Kleinbetriebe in ihrer Existenz bedroht

Die Gesetzesvorlage will insbesondere Handwerker sowie kleine und mittlere Unternehmen schützen. Aus Sicht der Regierung wird deren Existenz oft bedroht, wenn sie eigenen Zahlungspflichten nicht nachkommen können, weil das Geld, das ihnen wegen Erledigung eines Auftrags zusteht, verspätet eingeht. Minister Heiko Maas (SPD): „Mit dem Gesetz soll die Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr verbessert werden.“

In dem Gesetzentwurf wird unterstrichen, dass private Firmen wie öffentliche Auftraggeber eigentlich gehalten sind, Rechnungen sofort zu begleichen. Allerdings können Unternehmen und staatliche Instanzen bestimmte Zahlungstermine vereinbaren.

Gesetzlicher Verzugszins soll angehoben werden

Werden solche Fristen von den Auftraggebern nicht beachtet, so sollen sie künftig stärker zur Kasse gebeten werden: Zur Abschreckung wird der gesetzliche Verzugszins um einen Prozentpunkt auf neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz angehoben. Überdies will die Regierung Auftragnehmern das Recht einräumen, säumigen Schuldnern eine Pauschalgebühr von 40 Euro aufzuerlegen.

Eine bessere Zahlungsmoral will die Regierung auch erreichen, indem sie die Vertragsfreiheit von Auftragnehmern und Auftraggebern einschränkt: Die Pflicht zur zügigen Begleichung von Rechnungen soll nicht mehr unterlaufen werden können, indem Zahlungstermine beliebig weit hinausgeschoben werden. Auch darf zwischen beiden Seiten kein Verzicht auf Verzugszinsen mehr vereinbart werden.

Kein Zahlungsaufschub von mehr als 30 Tagen

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen keine Klauseln mehr stehen, die einen Zahlungsaufschub von mehr als 30 Tagen vorsehen. Diese Regel soll nur dann nicht gelten, wenn ein Schuldner besondere Gründe für eine Zahlungsfrist über einem Monat hinaus ins Feld führen kann.

Strengere Vorgaben will die Regierung auch für Vereinbarungen machen, die Auftraggeber und Auftragnehmer unabhängig von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen über Zahlungsfristen treffen. Handelt es sich um ein privates Unternehmen als Auftraggeber, so soll ein Zahlungsaufschub von mehr als zwei Monaten nur noch dann erlaubt sein, wenn dies für den Auftragnehmer nicht „grob unbillig“ ist.

Rigidere Regelungen für staatliche Auftraggeber

Noch rigidere Regelungen sieht der Gesetzentwurf für staatliche Auftraggeber vor: In solchen Fällen werden Zahlungsfristen, die länger als 60 Tage sind, grundsätzlich verboten. Ein Zahlungsaufschub zwischen einem Monat und 60 Tagen ist für öffentliche Instanzen, wenn sie Aufträge erteilen, nur noch dann zulässig, wenn dies „sachlich gerechtfertigt“ ist.

Die Regierung will mit ihrer Gesetzesvorlage eine bereits 2011 verabschiedete EU-Richtlinie zur besseren Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr im deutschen Recht verankern. Die Frist für die Umsetzung dieser Brüsseler Regelung ist bereits abgelaufen. (kos/26.05.2014)

Zeit: Mittwoch, 4. Juni 2014, 14 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der Sachverständigen