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Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf- 26.05.2014
Berlin: (hib/KOS) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht sich dafür stark, den Bürgern mehr Möglichkeiten zur kollektiven Durchsetzung ihrer Interessen vor Gericht zu verschaffen. In einem Gesetzentwurf (18/1464) plädiert sie deshalb für die Einführung sogenannter Gruppenverfahren.
Mit dem Begriff der Gruppenverfahren wird die rechtliche Bündelung gleichgelagerter individueller Ansprüche beschrieben, die eine große Zahl von Bürgern beispielsweise gegenüber Energieversorgungsunternehmen bei einem Streit um die Höhe des Strom- und Gaspreises geltend machen. In ihrer Gesetzesvorlage erläutern die Abgeordneten, dass zentrale gesellschaftliche Bereiche wie etwa der Lebensmittelkonsum, das Versicherungswesen, die Altersversorgung durch den Kapitalmarkt, die Anmietung von Wohnraum, der Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Versorgung mit Wasser und Energie in weiten Teilen mit Hilfe des Privatrechts geregelt würden. Das Privatrecht werde jedoch immer noch mit den Mitteln des 19. Jahrhunderts durchgesetzt. Kern dieses Modells sei die Individualklage, mit deren Hilfe einzelne Bürger ihre Belange vor Gericht einbringen können. Zwar habe sich die deutsche Zivilprozessordnung bei der individuellen Rechtdurchsetzung bewährt, es seien aber neue Instrumente nötig, argumentieren die Grünen.
Der Gesetzentwurf weist darauf hin, dass auch die Brüsseler Kommission die EU-Staaten zur Einführung kollektiver Rechtsschutzverfahren aufgefordert und dazu eine Reihe von Grundsätzen formuliert habe. Diese Vorschläge sind für die EU-Länder indes nicht verbindlich, wie es in der Vorlage heißt. Die Grünen erwähnen, dass hierzulande im Fall des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes die Bündelung individueller Ansprüche im Sinne eines Gruppenverfahrens bereits möglich sei. Anhand dieses Beispiels solle die kollektive Rechtsdurchsetzung als allgemeine Regel in die Zivilprozessordnung integriert werden.