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Inneres/Antwort- 26.05.2014
Berlin: (hib/STO) Die internationale Polizeiorganisation Interpol hat nach Kenntnis der Bundesregierung Kooperationsabkommen mit mehreren EU-Einrichtungen geschlossen. Dazu gehören neben der Europäischen Polizeiakademie sowie Europol und Eurojust auch die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, die EU-Grenzschutzagentur Frontex und die Europäische Zentralbank, wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/1411) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1168) hervorgeht.
Darin erkundigen sich die Fragesteller unter anderem danach, inwiefern nach Kenntnis der Bundesregierung daran gedacht ist, die Kooperation von Interpol und EU-Einrichtungen über Initiativen des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) zu regeln. Dazu schreibt die Bundesregierung, ihr sei ein Bericht des EAD bekannt, wonach eine solche Kooperation geplant ist und der Entwurf eines solchen Kooperationsabkommens im Juli 2013 an Interpol übersandt worden ist mit dem Ziel einer Unterzeichnung im ersten Quartal 2014.
Der Entwurf sei ihr nicht bekannt, führt die Bundesregierung weiter aus. Nach dem Bericht des EAD solle das Abkommen auch die Bereiche Kriminalprävention, Justiz und Kampf gegen die organisierte Kriminalität umfassen.