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Zweiteilige Anhörung zur Novelle des EEG

Die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montag, 2. Juni, und Mittwoch, 4. Juni 2014. Die Sitzungen unter Vorsitz von Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) beginnen jeweils um 12 Uhr. Am Montag findet die Sitzung im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses, am Mittwoch im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin statt.


Die Anhörung wird am Montag, 2. Juni, live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Drei Themenblöcke

Die Anhörung ist in drei Themenblöcke eingeteilt.. Zu den ersten drei Blöcken am Montag äußern sich jeweils zehn Sachverständige, zum zweiten Teil des dritten Themenblocks am Mittwoch elf Sachverständige. Im ersten Themenblock von 12 bis 13.30 Uhr am Montag geht es um die Sicherstellung des Ausbaus der erneuerbaren Energien, um Ausbaupfade und das Durchbrechen der Kostendynamik sowie um die Höhe der Einspeisetarife.

Von 14 bis 15.30 Uhr steht die Marktintegration der erneuerbaren Energien, die Direktvermarktung und Ausschreibung im Mittelpunkt. Anschließend befassen sich die Abgeordneten von 16 bis 17.30 Uhr sowie am Mittwoch von 12 bis 14 Uhr mit Entlastungsregelungen für die energieintensiven Betriebe („Industrieprivileg“) und mit der Eigenstromregelung („Eigenstromprivileg“).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur grundlegenden Reform des EEG und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (18/1304) ist es, „die Entwicklung zu einer Energieversorgung ohne Atomenergie und mit stetig wachsendem Anteil erneuerbarer Energie“ fortzuführen. Zugleich solenl die Kostendynamik der vergangenen Jahre beim Ausbau der erneuerbaren Energien durchbrochen und der Anstieg der Stromkosten für die Verbraucher begrenzt werden.

Entsprechend soll auch der Ausbaupfad für Energieerzeugungsanlagen begrenzt werden. Darüber hinaus sollen spätestens 2017 die finanzielle Förderung und ihre Höhe für die neuerbaren Energien über Ausschreibungen ermittelt werden. Außerdem soll die Direktvermarktung von aus erneuerbaren Energien erzeugtem Strom zunächst für bestimmte Neuanlagen verpflichtend werden. Als wesentliches Ziel wird formuliert, die EEG-Umlage in den nächsten Jahren auf dem heutigen Niveau zu stabilisieren.

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Gegenstand der Anhörung ist auch ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen (18/1449). Anträge auf Reduzierung der EEG-Umlage sollen Unternehmen aus den Branchen stellen können, die von der EU als strom- und handelsintensiv eingestuft worden und auf zwei Listen zusammengestellt worden sind. Außerdem muss der Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung der Unternehmen einen Mindestanteil aufweisen.

Der Mindestanteil beträgt bei 68 Branchen der Liste 1 mindestens 16 Prozent (ab 2015: 17 Prozent). Liste 1 reicht unter anderem vom Steinkohlenbergbau über die Herstellung von Ölen, Fetten, Malz und Gemüsesäften sowie von Holzwerken bis zur Herstellung von Industriegasen, Mineralöl, Aluminium, Blei, Zink, Kupfer sowie der Aufbereitung von Kernbrennstoffen.

Höhere Eintritsschwellen

Bei Unternehmen der Liste 2 beträgt der Mindestanteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung der Unternehmen für 151 Branchen mindestens 20 Prozent. Branchenliste 2 beginnt mit der Gewinnung von Erdgas und Erdöl sowie anderen Bodenschätzen und reicht weiter von der Fleischverarbeitung, der Herstellung von Textilien, elektronischen Geräten, Maschinen für verschiedene Branchen bis zur Herstellung von militärischen Kampffahrzeugen, Münzen und Spielwaren. Die Eintrittsschwelle in die besondere Ausgleichsregelung werde gegenüber der bisherigen Regelung (einheitlich 14 Prozent) moderat angehoben und ziele darauf ab, „zu verhindern, dass der Kreis der privilegierten Unternehmen sich künftig vergrößert“, heißt es im Gesetzentwurf.

Die privilegierten Unternehmen sollen grundsätzlich 15 Prozent der EEG-Umlage bezahlen. Diese Belastung soll jedoch auf vier beziehungsweise 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung der Unternehmen begrenzt werden. Ungeachtet dessen sollen alle privilegierten Unternehmen für die erste Gigawattstunde die EEG-Umlage in voller Höhe und für alle darüber hinaus gehenden Kilowattstunden mindestens 0,1 Cent bezahlen. Unternehmen, die höher belastet werden als bisher, sollen bis 2019 Zeit erhalten, um sich auf den Anstieg der Belastung einzustellen: „Zu diesem Zweck darf sich die von einem Unternehmen zu zahlende EEG-Umlage von Jahr zu Jahr höchstens verdoppeln“, schreiben die Fraktionen.

Antrag der Linken

„Ökostromförderung gerecht und bürgernah“ ist der Titel eines Antrags der Linken (18/1331), der ebenfalls Gegenstand der Anhörung ist. Die Linke will die „unberechtigten Industrie-Rabatte zulasten der Privathaushalte“ abschaffen.

Allerdings will die Fraktion, dass die internationale Wettbewerbssituation berücksichtigt wird und Arbeitsplätze nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. (vom/hle/26.05.2014)

Zeit: Montag, 2. Juni 2014, 12 bis 17.30 Uhr und Mittwoch, 4. Juni 2014, 12 bis 14 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900 (2. Juni); Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101 (4. Juni)

Liste der geladenen Sachverständigen