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Weitergabe von Passagierdaten

Inneres/Kleine Anfrage- 27.05.2014

Berlin: (hib/STO) „Abkommen zur Weitergabe von Passagierdaten mit Russland, Mexiko, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Südkorea und Androhung von Flugverboten“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1441). Darin schreiben die Abgeordneten, dass das russische Transportministerium seit dem vergangenen Jahr mit der EU über die Weitergabe von Fluggastdaten verhandele. „Vor jedem Flug in oder über russisches Territorium“ wollten zuständige Grenzbehörden persönliche Informationen der mitfliegenden Passagiere. Ein ähnliches Abkommen habe die EU bereits mit den USA, Australien und Kanada geschlossen.

„Die unter dem Zweck einer ,Terrorismusbekämpfung‘ weitergereichten Fluggastdatensätze (Passenger Name Records – PNR) sind weitgehend“, heißt es in der Vorlage. Die Rede sei von rund 60 Einzelinformationen. Werden die Informationen nicht wie vorgeschrieben übermittelt, drohe den Fluglinien ein Entzug der Landeerlaubnis oder auch von Überflugrechten.

Außer Russland forderten nach ihren Informationen auch Mexiko, die Vereinigten Arabische Emirate und Südkorea PNR-Daten und drohten bei Nichterfüllung baldige Flugverbote an, schreiben die Fragesteller weiter. Wissen wollen sie, was der Bundesregierung über Ankündigungen der russischen Regierung gegenüber der EU zur verpflichtenden Weitergabe von PNR-Fluggastdaten sowie über Verhandlungen der südkoreanischen Regierung mit EU-Behörden zur Übermittlung von PNR-Daten bekannt ist. Zudem erkundigen sie sich danach, inwiefern auch die Vereinigten Arabischen Emirate ein PNR-Abkommen mit der EU fordern. Ferner fragen sie unter anderem, inwiefern es nach Kenntnis der Bundesregierung zutrifft, dass Mexiko eine PNR-Übermittlung fordert.