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Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage- 28.05.2014
Berlin: (hib/KOS) Für die Einführung von Sammelklagen macht sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/1470) stark. Konkret will die Oppositionsfraktion von der Bundesregierung wissen, wie sie die im Juni 2013 formulierte Aufforderung der Brüsseler Kommission an die EU-Länder, kollektive Rechtsinstrumente wie etwa Sammelklagen zu schaffen, umzusetzen gedenkt. Allerdings ist dieser Appell der Kommission für die einzelnen EU-Staaten nicht verbindlich.
Aus Sicht der Grünen geht es bei Sammelklagen darum, Verbraucherrechte zu stärken und Bürgern bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu helfen. Als Beispiele werden in der Anfrage Rückzahlungen bei überhöhten Strompreisen oder Kompensationen für Flugausfälle genannt. Solche Anliegen könnten Verbraucher mit Hilfe von Sammelklagen vor Gericht leichter und kostengünstiger durchsetzen. Im Fall von Einzelklagen existiere bislang ein Ungleichgewicht zwischen den wirtschaftlich ohnmächtigen Konsumenten und den mächtigen Unternehmen, schreibt die Fraktion. Dieses Missverhältnis müsse abgebaut werden. Zu dem ökonomischen Ungleichgewicht komme die Scheu vor Prozessrisiken hinzu. Im Ergebnis führe dies dazu, dass Rechte und Ansprüche von Verbrauchern nur unzureichend realisiert werden könnten, kritisieren die Grünen. Die Angeordneten fordern deshalb, das Prozessrecht um neue Formen einer kollektiven Rechtsdurchsetzung zu erweitern: Geschädigten muss es möglich sein, sich zusammenzuschließen, um eine gemeinsame Klage führen zu können.
Unter anderem wollen die Grünen von der Regierung erfahren, in welchen EU-Ländern Sammelklagen bereits gestattet sind und wie dies in solchen Fällen konkret geregelt ist.