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Änderungen beim Schutz vor Verkehrslärm

Die Bundesregierung hat die Verkehrslärmschutzverordnung – offiziell: 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – geändert. Die Änderungen (18/1280) sind Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur mit sieben Sachverständigen am Mittwoch, 4. Juni 2014. Die Sitzung unter Vorsitz von Martin Burkert (SPD) beginnt um 11 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.

Neue Erkenntnisse zur Lärmausbreitung

In die Verkehrslärmschutzverordnung wurden aktuelle Erkenntnisse auf dem Gebiet der Immissionen von Eisenbahnen und Straßenbahnen sowie zur Lärmausbreitung eingearbeitet. Die Regierung begründet die Änderungen damit, dass sich die Eisenbahn- und Straßenbahntechnik fortentwickelt habe und neue Fahrzeuge und Fahrbahnbauarten zum Einsatz kämen. Da der „Schienenbonus“, der die Lärmemissionen von Schienenfahrzeugen gegenüber anderem Verkehrslärm privilegiert hatte, abgeschafft wurde, müssten nun weitergehende Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden.

Wesentlich dafür seien auch der Einsatz und die akustische Berücksichtigung neuer Technik. Außerdem seien in der Fachwelt weitere Erkenntnisse über die Schallimmission und Schallausbreitung gewonnen worden.

Zeit: Mittwoch, 4. Juni 2014, 11 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32426, Fax: 030/227-30017, E-Mail: verkehrsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen