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Kältemittel-Streit mit der EU

Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union/- 12.02.2014

Berlin: (hib/JOH) Das Ende Januar 2014 von der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren in Sachen Kältemittel in Autoklimaanlagen stößt bei den Bundestagsfraktionen auf Kritik und Unverständnis. Wenn der Verdacht bestehe, dass von dem neuen, klimaschonenden Kühlmittel R1234yf Brandgefahr ausgehen könnte, müsse die EU-Kommission dies ernst nehmen und nach einem besser geeigneten Mittel suchen, forderte unter anderem die Fraktion Die Linke. Das Verfahren gegen Deutschland müsse eingestellt werden, um Zeit zu gewinnen und nach Alternativen zu suchen. Auch die SPD-Fraktion betonte, dass Sicherheitsaspekte ernst genommen werden müssten und die Suche nach einem geeigneten Kühlmittel jetzt entscheidend sei. Das bisher übliche und bald nicht mehr zugelassene Kältemittel R134a, das Daimler nun anstelle des neuen verwende, sei „hochklimaschädlich“, das neue Mittel hingegen möglicherweise nicht sicher genug. Bundesregierung und EU-Kommission hätten daher Handlungsbedarf.

Ähnliche Forderungen kamen aus den Reihen von Unionsfraktion und Bündnis 90/Die Grünen. Abgeordnete beider Fraktionen kritisierten aber auch, dass die Bundesregierung nicht eher das Gespräch mit der EU gesucht habe, um ein Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden. Die Grünen forderten die Bundesregierung überdies auf, sich sowohl für eine neue Klimaanlagen-Richtlinie als auch für die Entwicklung klimaverträglicher CO2-Klimaanlagen als Alternative zu den bisherigen Kälteschutzmitteln einzusetzen.

Die Kritik, die Bundesregierung sei zu spät tätig geworden, wies eine Regierungsvertreterin im Ausschuss zurück. Bereits Ende 2012 seien sowohl die Regierung als auch die Daimler AG auf Arbeitsebene an die EU-Kommission herangetreten und hätten

auf die Probleme aufmerksam gemacht. Daimler habe sich zudem umgehend an das Kraftfahrt-Bundesamt gewandt, nachdem Tests an dem Klimaschutzmittel R1234yf ergeben hatten, dass es brennbar ist. Den Vorwurf der Kommission, Daimler habe mit seinem dortigen Antrag auf Erweiterung der Typengenehmigung gegen die Klimaanlagen-Richtlinie verstoßen, teile die Bundesregierung nicht, erklärte die Regierungsvertreterin. Diese Rechtsposition wolle man auf EU-Ebene jetzt vermitteln. Für eine entsprechende Stellungnahme habe die Bundesregierung zwei Monate Zeit. Sie fügte hinzu, dass das Thema Sicherheit für die Bundesregierung oberste Priorität habe, diese den Vorgang daher sehr ernst nehme. Bis zum Jahr 2016, schätzte sie, könnten alle Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen auf CO2 umgerüstet werden. In dieser Übergangszeit könnte es sicherer sein, das Kältemittel R134a einzusetzen.