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Haushalt/Gesetzentwurf- 07.04.2014
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung will den Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds in diesem Jahr auf 10,5 Milliarden Euro absenken. Dazu hat sie den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2014 (18/1050) vorgelegt, der am Dienstag im Rahmen der allgemeinen Finanzdebatte erstmals beraten wird. Im kommenden Jahr soll der Bundeszuschuss 11,5 Milliarden Euro betragen.
Im vergangenen Jahr war der Zuschuss an dem Gesundheitsfonds von 14 auf 11,5 Milliarden Euro abgesenkt worden, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter. Aufgrund der weiterhin positiven Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung und der bis Ende 2013 aufgebauten Liquiditätsreserve könne der Bundeszuschuss deshalb in diesem und im kommenden Jahr „vorübergehend“ abgesenkt werden.
Die Mindereinnahmen aus den Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds könnten in beiden Jahren durch Einnahmen von 3,5 Milliarden Euro für 2014 und von 2,5 Milliarden Euro für 2015 aus der Liquiditätsreserve ausgeglichen werden, schreibt die Regierung. Dadurch werde in diesem Bereich abermals ein erheblicher Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes geleistet.
Trotz der derzeit guten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung sei aber davon auszugehen, dass in absehbarer Zeit die voraussichtlichen jährlichen Ausgaben der Krankenkassen die voraussichtlichen jährlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds übersteigen würden. Daher will die Bundesregierung die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig stärken und auf eine dauerhaft solide Grundlage stellen. In diesem Zusammenhang sei es auch erforderlich, den Bundeszuschuss ab 2016 wieder auf seine ursprüngliche Hilfe von 14 Milliarden Euro anzuheben und ihn ab 2017 auf jährlich 14,5 Milliarden Euro festzuschreiben.