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Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort- 09.04.2014
Berlin: (hib/AW) Die Empfänger von Fördermitteln aus den Bundesprogrammen zur Extremismusprävention dürfen nicht mit Personen oder Gruppierungen kooperieren, die selbst als extremistisch gelten. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/930) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/745) mit. Die Fördermittelempfänger würden darauf zusammen mit dem Zuwendungsbescheid in einem rechtlich verbindlichen Begleitschreiben hingewiesen. Nach Angaben der Regierung können die Empfänger von Fördermitteln deshalb im Fall eines Verstoßes gegen diese Auflage zur Rückgabe der Gelder gezwungen werden. Nach Ansicht der Regierung ist das Begleitschreiben jedoch „kein Ausdruck irgendeines Misstrauens“. Die Empfänger staatlicher Fördermittel müssten aber ihrer Verantwortung gerecht werden, dass niemand mit Steuergeldern unterstützt wird, „der sich nicht auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt“. Als Anhaltspunkte dafür könnten insbesondere die Berichte der Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern dienen. Im Zweifelsfall könnten sich die Empfänger von Fördermitteln aber auch an die zuständige Regiestelle beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben oder an das Bundesfamilienministerium wenden. Nach Auskunft der Regierung hat bisher kein Projektträger gegen diese Praxis Widerspruch eingelegt.