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Brantner fragt nach Kindergelderhöhung

Aufnahme von syrischen Flüchtlingen, Beseitigung rechtlicher Hemmnisse bei der Ausübung des Wahlrechts für Analphabeten und Betreute, deutsche Pistolen ohne Ausfuhrgenehmigung in Mexiko – insgesamt 87 Fragen zu ganz unterschiedlichen Themen haben die Abgeordneten für die Fragestunde des Bundestages (18/814) am Mittwoch, 19. März 2014, ab 13 Uhr vorgelegt. Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, will sich dann nach den Hintergründen einer möglichen Verschiebung der Kindergelderhöhung erkundigen. CDU/CSU und SPD hatten im Koalitionsvertrag ursprünglich verabredet, das Kindergeld anzuheben. Medienberichten zufolge soll die Bundesregierung nun erwägen, den Betrag nicht sofort, sondern erst 2016 aufzustocken. Warum sie dies für ungerecht und ein "fatales Signal" an die Familien in Deutschland hält, erklärt die Heidelberger Abgeordnete im Interview:


Frau Brantner, wie finden Sie, dass die Bundesregierung die Kindergelderhöhung offenbar verschieben möchte?
 

Ich finde es falsch und wundere mich, weshalb die Bundesregierung sie vertagen möchte. Die Kinderfreibeträge bei der Einkommensteuer muss sie ja schließlich aus verfassungsrechtlichen Gründen erhöhen. Wenn sie nun aber gleichzeitig nicht das Kindergeld erhöht – was in der Vergangenheit immer üblich war – profitieren allein Eltern mit höheren Einkommen und nicht die, die eine Erhöhung wirklich brauchen würden.   

2016 soll der Anstieg dafür üppiger ausfallen. Kann Sie diese Ankündigung versöhnen?

Nein, das kann ich nicht ernstnehmen. Die Ankündigung, ausgerechnet ein Jahr vor der Bundestagswahl das Kindergeld aufzustocken, wirkt wie ein Wahlgeschenk. Das ist alles andere als seriöse Politik.

Es heißt, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble wolle 2015 zum ersten Mal einen Haushalt ohne Neuverschuldung aufstellen. Daher habe er vorgeschlagen, die Kindergelderhöhung zu vertagen.

Ja, wir vermuten auch, dass die Bundesregierung auf Kosten der Kinder und Familien den Haushalt konsolidieren möchte, was ich allerdings sehr problematisch fände. Deshalb frage ich auch nach einer richtigen Erklärung. Es kann ja durchaus sein, dass es eine gibt. Wenn Herr Schäuble zum Beispiel sagen würde: Wir verschieben, weil wir eine Generalrevision der familienpolitischen Leistungen planen, dann wäre das etwas anderes. Allerdings könnte man sich dann fragen, warum er vorab eine Kindergelderhöhung für 2016 ankündigen kann.

Sie wollen von der Bundesregierung auch wissen, wie sie auf diese Weise Kinderarmut bekämpfen will. Die Erhöhung hätte aber nur ein Plus von etwa zwei Euro im Portemonnaie der Familien bedeutet. Hilft das armen Kindern wirklich?

Nein, das reicht natürlich nicht aus. Deswegen fordern wir von der Bundesregierung auch ein schlüssiges Gesamtkonzept, das auflistet, was sie gegen Kinderarmut tun will. Hebt die Koalition jetzt nicht gleichzeitig mit den Kinderfreibeträgen auch das Kindergeld an, vergrößert sie die Schere zwischen Familien mit geringeren und mit höheren Einkommen zusätzlich. Das ist ungerecht und geht in die völlig falsche Richtung.

Wäre nicht eine grundsätzliche Reform des Kindergeldes sinnvoller? Eine Evaluation aller familienpolitischen Leistungen hatte es zuletzt als "ineffektiv" eingestuft.

Ja, leider hat die Bundesregierung diese Evaluation bis heute nicht veröffentlicht. Ungeachtet dessen sind wir Grünen aber überzeugt, dass es ein neues Gesamtkonzept der familienpolitischen Leistungen braucht. Prüflatte muss die Wirksamkeit der Maßnahmen sein.

Was erwarten Sie, wie die Bundesregierung reagiert?

Ich kann mir vorstellen, dass sie antworten wird, eine Erhöhung von zwei Euro sei zu gering. Daher gebe man 2016 lieber gleich sechs oder zehn Euro mehr Kindergeld. Doch abgesehen von den konkreten Geldbeträgen finde ich, dass dies politisch ein fatales Signal an die Gesellschaft wäre – vor allem, wenn man möchte, dass sich mehr Menschen in Deutschland für Kinder entscheiden. Denn damit zeigt die Bundesregierung, dass ihr die Kinder und Familien doch nicht so wichtig sind.

(sas/18.03.2014)