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Jurist
Wahlkreis 038 Osnabrück-Land
Direkt gewählt in
Niedersachsen
Geboren am 5. Juli 1972 in Osnabrück, aufgewachsen in Ostercappeln; römisch-katholisch; verheiratet, zwei Kinder.
1978 bis 1984 Grundschule und Orientierungsstufe in Ostercappeln; 1984 bis 1991 Gymnasium Bad Essen; 1991 bis 1992 Grundwehrdienst in der Barbara-Kaserne in Delmenhorst; 1992 bis 1995 Ausbildung im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst beim Landkreis Osnabrück; 1995 bis 2000 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück; 2000 bis 2002 Referendariat; Wintersemester 2003 bis 2004 Promotion an der Universität Osnabrück.
2004 bis 2006 Dezernent für Finanzen und Wirtschaft bei der Stadt Melle; November 2006 bis Oktober 2013 hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Melle.
Juni 2011 bis Oktober 2013 Mitglied im Präsidium des Niedersächsischen Städtetages (Oktober 2009 bis Mai 2011 stellvertretendes Mitglied); seit 2006 Mitglied im Verwaltungsrat der Kreissparkasse Melle; 2009 bis 2013 Hauptausschuss der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) Niedersachsen.
1996 Eintritt in die CDU; 1996 bis 2001 Mitglied im Gemeinderat in Ostercappeln für die CDU; seit Oktober 2012 stellvertretender Kreisvorsitzender der CDU im Landkreis Osnabrück.
Im September 2013 für den Wahlkreis Osnabrück-Land direkt in den Deutschen Bundestag gewählt.
Dr. André Berghegger, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Stadt Melle, Melle,
Bürgermeister
Wohnungsbau Grönegau GmbH, Melle,
Mitglied des Aufsichtsrates, von Amts wegen
Kreissparkasse Melle, Melle,
Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.