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Rechtsanwältin


Gewählt über Landesliste  Baden-Württemberg

Geboren am 15. Mai 1979 in Bad Mergentheim, verheiratet, zwei Kinder.

1998 Abitur am Matthias-Grünewald-Gymnasium in Tauberbischofsheim; 1998 bis 2002 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg; 2002 Erstes Juristisches Staatsexamen; 2003 bis 2005 Juristischer Vorbereitungsdienst am Landgericht Mosbach; 2005 Zweites Juristisches Staatsexamen; seit Januar 2006 zugelassen als Rechtsanwältin.

Seit 2006 Tätigkeit als Rechtsanwältin in mittelständischen Kanzleien mit den Arbeitsschwerpunkten gewerblicher Rechtsschutz, Verwaltungsrecht, Sozialrecht und allgemeines Zivilrecht.

Seit 1999 Mitglied der Jungen Union, seit 2000 Mitglied der CDU; seit 2006 stellvertretende Bundesvorsitzende der Jungen Union; seit 2006 Kreisvorsitzende der Frauen Union Main-Tauber; Mitglied im Kreisvorstand der CDU Main-Tauber; seit 2004 Stadträtin in Tauberbischofsheim.


Kontakt

Nina Warken, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes
  • Innenausschuss
  • Schriftführer

Stellvertretendes Mitglied

  • 1. Untersuchungsausschuss ("NSA")
  • Ausschuss für Arbeit und Soziales
  • Unterausschuss Kommunales


Veröffentlichungspflichtige Angaben


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Rechtsanwälte Reinhart, Kober, Großkinsky, Tauberbischofsheim,

Rechtsanwältin

Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Rechtsanwälte Warken und Kollegen, Püttlingen,

Rechtsanwältin

Funktionen in Unternehmen

Stadtentwicklungsgesellschaft Tauberbischofsheim mbH, Tauberbischofsheim,

Mitglied des Aufsichtsrates

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Stadt Tauberbischofsheim, Tauberbischofsheim,

Mitglied des Gemeinderates

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Bürgerstiftung Tauberbischofsheim, Tauberbischofsheim,

Mitglied des Vorstandes

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.