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Rechtsanwalt

Wahlkreis 010 Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
Gewählt über Landesliste  Schleswig-Holstein

Geboren am 21. Januar 1971 in Mölln; verheiratet.

1981 bis 1991 Freiherr-von-Stein-Schule in Frankfurt; 1991-1992 Zivildienst in der Bahnhofsmission HBF Frankfurt;1993 bis 1998 Jura-Studium in Heidelberg 1998 erstes Staatsexamen; anschließend Dissertation im Evangelischen Kirchenrecht; 2001 bis 2004 Referendariat und Zweites Staatsexamen; 2004 bis heute Rechtsanwalt in Mölln.

Mitgliedschaft bei Transparency International (TI) Deutschlands.

Seit 1995 Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen; seit 2002 Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Demokratie und Recht von Bündnis 90/Die Grünen in Schleswig-Holstein; seit 2004 Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen in der Möllner Stadtvertretung; 2002 und 2005 Direktkandidat von Bündnis 90/Die Grünen bei den Bundestagswahlen im Wahlkreis 10 (Herzogtum Lauenburg/ Stormarn-Süd); seit 2005 Mitglied des schleswig-holsteinischen Parteirats; seit 2007 Sprecher des Kreisverbandes Lauenburg von Bündnis 90/Die Grünen; 2009 Spitzenkandidat für die Bundestagswahl 2009 von Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein.

Mitglied des Bundestages seit 2009.


Kontakt

Dr. Konstantin von Notz, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Obmann

  • 1. Untersuchungsausschuss ("NSA")
  • Ausschuss Digitale Agenda

Ordentliches Mitglied

  • 1. Untersuchungsausschuss ("NSA")
  • Ausschuss Digitale Agenda
  • Innenausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
  • Wahlausschuss

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

  • Interparlamentarische Union

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Dr. Konstantin von Notz


Funktionen in Unternehmen

Deutsche Telekom AG, Bonn,

Mitglied des Datenschutzbeirates (bis 31.12.2013)

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.